Bebauungsplan Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 9.1.1 "1. Änderung Copitz 1 Nord - Teil A"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.05.2020 bis 22.06.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungdes Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 9.1.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Copitz 1 Nord, Teil A“ der Stadt Pirna  

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.04.2019 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 9.1.1 “1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Copitz 1 – Nord, Teil A“ gefasst. Die Zielstellung dieses Änderungsverfahrens soll die Vermarktungsvoraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Plangebiet verbessern.

Folgende wesentliche Änderungen sind gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen:

Reduzierung der inneren Erschließung,

Vergrößerung der Baufelder,

Partielle Erhöhung der zulässigen Bauhöhen,

Entfall des Regenrückhaltebeckens durch einen Stauraumkanal.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes liegt im Norden des Ortsteils Copitz unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches der Lohmener Straße (S 164) und Wehlener Straße (K 8710). Er wird begrenzt

im Norden durch die Wehlener Straße,

im Westen durch die Lohmener Straße,

im Süden durch ein privat genutztes Grundstück,

im Osten durch eine unbebaute Grünfläche (Flurstück 37/7 der Gemarkung Zatzschke).

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes i.d.F. vom 25.06.2019 in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019.

In der Bekanntmachung erfolgte versehentlich ein falsches Datum des Vorentwurfes (23.04.2019 statt 25.06.2019). Diesen Schreibfehler bitten wir zu entschuldigen. Es wurden allen Beteiligten die aktuellen Planunterlagen mit Datum 25.06.2019 übergeben bzw. öffentlich ausgelegt.

Gegenüber dem Planungsstand Vorentwurf ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

Es wurde eine zusätzliche Schallimmissionsprognose i.d.F. vom 03.02.2020 erstellt und Lärmkontingente für einzelne Teilflächen des Gewerbegebietes zusätzlich festgesetzt.

Es wurden Regelungen zu einer ökologischen Mindestwasserabgabe an den Lugteich getroffen.

Es wurde ein Hydraulischer Nachweis zur Regenrückhaltung für den Stauraumkanal i.d.F. vom 17.12.2019 erstellt und die Auswirkungen des Schadenbildes bei Notentlastung des Stauraumkanals i.d.F. vom 06.03.2019 dargestellt.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9.1.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Copitz 1-Nord, Teil A“ in der Fassung vom 07.02.2020, einschließlich der Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie Grünordnungsplan in der Fassung vom 07.02.2020 gehören folgende Unterlagen:

Baugrundgutachten i.d.F. Vom 28.08.2005

Erkundungsbericht Schichtenwasser i.d.F. vom 24.08.2014

Bewertung des Schadensbildes bei einer Notentlastung des Stauraumkanals i.d.F. vom 06.03.2019

Hydraulischer Nachweis Regenwasserrückhalt i.d.F. vom 17.12.2019

Schallimmissionsprognose i.d.F. vom 03.02.2020

Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 14.05 bis einschließlich 22.06.2020

im Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 UhrDi.        8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 UhrMi.       8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 UhrDo.      8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 UhrFr.        8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter http://www.pirna.de/Bekanntmachungen_nach_Baugesetzbuch.41031/ sowie im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

M ö h r s

FachgruppenleiterStadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung PirnaFachgruppe StadtentwicklungSitz: Am Markt 1001796 PirnaTel.: 03501 556-205Email: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt PirnaFachgruppe StadtentwicklungAm Markt 1/201796 PirnaTelefon: +49 3501 556-308E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.deDE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt PirnaDatenschutzbeauftragteAm Markt 1/201796 PirnaTelefon:  +49 3501 556-312DatenschutzbeauftragteE-Mail:    datenschutz@pirna.deDe-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Widerruf der EinwilligungBeruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer DatenschutzbeauftragterBernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden(Postanschrift)

Sächsischer DatenschutzbeauftragterKontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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