Bebauungsplan Stadt Penig Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohngebiet „Lindengarten“ Penig

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.07.2019 bis 28.07.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 mit Beschluss-Nr. 07/03 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohngebiet „Lindengarten“ Penig in der Fassung von April 2019 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Satzung beschlossen.

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, ist mit der Begründung in der Stadtverwaltung Penig, Diensträume Zimmer-Nr. 401/402 der Finanz- und Bauverwaltung, Markt 6 in 09322 Penig niedergelegt. Er kann dort während der Öffnungszeiten durch jedermann kostenlos eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, diese Unterlagen über die Homepage der Stadt Penig https://www.penig.de/kommunalpolitik/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einzusehen.

Bekanntmachungsanordnung

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung  der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Penig geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi-gungsansprüche für den Eingriff in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeiten widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Fristen
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung angepasst.

Penig, den 28. Juni 2019
 

Eulenberger                                                               Siegel
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Manuela Tschök-Engelhardt
Markt 6
09322 Penig

Tel. 037381 / 959-30
E-Mail: manuela.engelhardt(at)penig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.