Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elstertrebnitz über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Rangier- und Containerabstellfläche Schrott-Wetzel GmbH“ in Elstertrebnitz
Der Gemeinderat von Elstertrebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2018 mit Beschluss-Nr. 18/27/18 die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Rangier- und Containerabstellfläche Schrott-Wetzel GmbH“ in der Fassung vom 20.08.2018 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan soll im Hinblick auf die derzeit in Aufstellung befindliche Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorzeitig aufgestellt werden.
Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Firma Schrott Wetzel GmbH mit ihren aktuell 55 Mitarbeitern ist durch den Vorhabenträger eine (Teil-)Verlagerung von logistischen Prozessen vorgesehen. Diese Verlagerung von Prozessen entspricht notwendigen Betriebserfordernissen. Durch die Nutzung des Plangebietes als Rangier- und Containerabstellfläche werden die beengten Verkehrsverhältnisse auf dem eigentlichen Schrottplatzgelände entzerrt. Infolge dessen kommt es voraussichtlich zur Reduzierung der Immissionsbelastung der nördlich gelegenen Wohngebiete. Gleichzeitig soll im Ergebnis die betriebliche Aktivität des Vorhabenträgers unterstützt und dadurch letztlich auch die wirtschaftliche Basis der Gemeinde Elstertrebnitz gesichert werden.
Nach Auffassung des Landratsamtes Landkreis Leipzig liegt die Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Demzufolge kann eine städtebauliche Ordnung, die auch die langfristige Sicherung der derzeitigen Flächennutzung am Standort gewährleistet, nur über ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden. Der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung muss dabei grundsätzlich alle durch die geplanten Inhalte ausgelösten Konflikte innerhalb des Verfahrens lösen. Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pegau-Elstertrebnitz wird aktuell als 1. Änderung fortgeschrieben, sein Wirksamwerden ist in den kommenden Monaten zu erwarten, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass das Plangebiet künftig mit ihm im Einklang steht.
Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich: 34/12 und 34/14 (jeweils anteilig) der Gemarkung Eulau.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha und soll als Sonstiges Sondergebiet „Rangier- und Containerabstellfläche“ gem. § 11 Abs. 1 und 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Rangier- und Containerabstellfläche Schrott-Wetzel GmbH“ in der Fassung vom 20.08.2018, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.11.2018 bis zum 14.12.2018 öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64 in 04523 Elstertrebnitz während der Dienststunden
Montag
8.00 – 11.30 Uhr
und
13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
---
Donnerstag
Freitag
aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bereits eingegangene Stellungnahmen aus der Offenlage vom 08.10.2018 bis zum 09.11.2018 fließen ebenso in die Abwägung mit ein, wie diejenigen Stellungnahmen, die im Rahmen der hiermit bekannt gemachten Offenlage abgegeben werden.
Es besteht somit keine Notwendigkeit dazu, ein und dieselbe Stellungnahme ein zweites Mal abzugeben.
Die Planungsunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Rangier- und Containerabstellfläche Schrott-Wetzel GmbH“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung sowie dem Umweltbericht sind zusätzlich im Internet auf der Website www.elstertrebnitz.de sowie auf den Internetseiten des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig; Frau Gerhardt; Telefon 0341/41541-0, E-Mail g.gerhardt@icl-ing.com zur Verfügung.
David Zühlke
Bürgermeister
ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig
Herr Wiederanders, Tel.: 03414154154