Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Oschatz
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 15. Februar 2024 wird öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung und dem Maßnahmenkatalog.
Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 21. Februar 2024 bis zum 20. März 2024 im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, Raum 210 zu folgenden Sprechzeiten:
Mo. - Die. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur
Stellungnahme und somit zur aktiven Mitwirkung an der Planung gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.
Stand der Lärmaktionsplanung der vierten Runde
Auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die landeszentrale Lärmkartierung vom LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) im Jahr 2022 durchgeführt. Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspfIichtige Straßennetz, das heißt auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr. In der Stadt Oschatz betrifft das die Bundesstraße B 6 mit den Abschnitten Leipziger Straße, Promenade, Brückenstraße und Dresdner Straße.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind unter dem Link
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm
einsehbar. Die Auswertung der Kartierungsergebnisse macht deutlich, dass für die Anwohner der kartierten Hauptverkehrsstraßen eine zum Teil starke Beeinträchtigung durch Verkehrslärm vorliegt. Entsprechend der Rechtslage nach BImSchG ist daraus die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung abzuleiten.
Die grundsätzliche Zielstellung der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm sowie die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkungen. Durch nachhaltige Lärmminderung ist die Lebensqualität der Bewohner zu sichern beziehungsweise zu erhöhen. Auf Basis einer Konfliktanalyse der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsorganisation sowie einer Auswertung der Kartierungsergebnisse wurden kurz-, mittel- und langfristige Strategien zur Lärmvermeidung und Lärmminderung entwickelt. Das Ergebnis der Fachplanung ist ein Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Angaben zu Wirkungen und Prioritäten der Maßnahmen.
Steffen Wahle Telefon: 03435 970 263 E-Mail: planung@oschatz.org