Bekanntmachung des Beschlusses Nr. DS 2023 – 125 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und öffentliche Auslage des frühzeitigen Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Oschatz – Änderung in 2 Teilbereichen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.12.2023, den frühzeitigen Entwurf der 3.Änderung des Flächennutzungsplanes – Änderung in 2 Teilbereichen gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die 3.Änderung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Bauleitplanungen zum „Gewerbegebiet Nord 2“ und dem „ Bike- und Dirt-Park“ die sich bereits in der Offenlage befinden.
Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Ihr wird gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, vergl. § 3 Abs.1 BauGB. Gemäß BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.
Der frühzeitige Entwurf der 3. Änderung mit Plan und Planzeichenerklärung sowie die Begründung zur 3. Änderung liegen vom 14.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 während der Dienststunden
Mo. - Die. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zur Einsicht aus.
Die Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Über die Homepage der Stadt Oschatz, Rubrik Leben in Oschatz dort unter Bauen & Wohnen gelangen Sie ebenfalls zur Veröffentlichung.
Während der Offenlage können seitens der Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen zum frühzeitigen Entwurf der 3. Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt.
Steffen Wahle Telefon: 03435 970 263 E-Mail: planung@oschatz.org