Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2023 – 107des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und öffentliche Auslage des Entwurfes der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Merkwitzer Straße“ gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 19.10.2023, den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Merkwitzer Straße“ gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der 1. Änderung mit textlichen Festsetzungen und die Begründung zur 1. Änderung liegen vom 01.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 während der Dienststunden
Mo. - Die.
9.00 - 12.00 Uhr und
13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Über die Homepage der Stadt Oschatz, Rubrik Leben in Oschatz dort unter Bauen & Wohnen gelangen Sie ebenfalls zur Veröffentlichung. Während der Offenlage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
Gez. David Schmidt
Oberbürgermeister
Steffen Wahle Telefon: 03435 970 263 E-Mail: planung@oschatz.org