Bebauungsplan Stadt Oschatz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplan "Merkwitzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.10.2023 bis 01.12.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2023 – 107des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und öffentliche Auslage des Entwurfes der 1.Änderung des  Bebauungsplanes „Merkwitzer Straße“ gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 19.10.2023, den  Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Merkwitzer Straße“  gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird nach  § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung mit textlichen Festsetzungen und die Begründung zur 1. Änderung liegen  vom 01.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 während der Dienststunden

Mo. - Die.

9.00 - 12.00 Uhr  und

13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr  und

13.00 – 16.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

 

im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Über die Homepage der Stadt Oschatz, Rubrik Leben in Oschatz dort unter Bauen & Wohnen gelangen Sie ebenfalls zur Veröffentlichung. Während der Offenlage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.

Gez. David Schmidt

Oberbürgermeister 

Kontaktperson

Steffen Wahle
Telefon: 03435 970 263
E-Mail: planung@oschatz.org

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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