Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2023 – 098 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Bike – und Dirt – Park“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 21.09.2023, den Bebauungsplanentwurfes „Bike – und Dirt - Park“ gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird nach BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung vom 19.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023 während der Dienststunden
Mo. - Die.
9.00 - 12.00 Uhr und
13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag
13.00 – 16.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
Gez. David Schmidt
Oberbürgermeister
Steffen Wahle Telefon: 03435 970 263 E-Mail: planung@oschatz.org