Bebauungsplan Stadt Oschatz Erneute Beteiligung

Gewerbegebiet Nord 2

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.09.2023 bis 07.10.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2023 – 037 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und erneute öffentliche Auslage des geänderten Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Nord 2“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 04.05.2023, die Änderung des  Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Nord 2“ nach Planänderung erneut gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der durch die Änderung und Ergänzung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wurden in der Stadtratssitzung am 02.03.2023 abgewogen.

Entsprechend dem Abwägungsprotokoll wurden die Planungsunterlagen geändert und ergänzt. Daher macht sich eine erneute Auslage bei der zu den gemachten Änderungen Bedenken und Anregungen abgegeben werden erforderlich

Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen folgende Punkte:

  • Die Festsetzungen wurden bezüglich des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben auf der Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Oschatz ergänzt.
  • Die Festsetzung der Geschossigkeit wurde von II auf I Geschoß geändert.
  • Die Begründung wurde bezüglich der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser geändert
  • Die Planzeichnung sowie die darin enthaltene Legende wurde im Interesse einer besseren Lesbarkeit korrigiert.
  • Die GRZ (Grundflächenzahl) wurde einheitlich in allen Dokumenten auf 0,7 korrigiert
  • Die Hinweise wurden entsprechend dem Abwägungsprotokolls um weiter Hinweise ergänzt.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung vom 05.09.2023 bis einschließlich 07.10.2023 während der Dienststunden

Mo. - Die. 9.00 - 12.00 Uhr  und 13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr  und 13.00 - 16.30 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.

Gez. David Schmidt

Oberbürgermeister 

Kontaktperson

Steffen Wahle
Telefon: 03435 970 263
E-Mail: planung@oschatz.org

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbelang
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Anlage AFB

Informationen

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