Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2022 – 081 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die öffentlichen Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Nord 2“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 den Planentwurf zu o. g. Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Darlegung der Umweltbelange liegen in der Stadtverwaltung Oschatz
vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 während der Dienststunden
Mo. - Die.
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
gez. David Schmidt
Oberbürgermeister
Stein Telefon: 03435 970 263