Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2022 – 076 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und erneute öffentliche Auslage der 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet B“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 01.09.2022, die 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet B“ nach Planänderung erneut gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der durch die Änderung und Ergänzung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die eingegangen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wurden in der Stadtratssitzung am 08.03.2022 abgewogen. Entsprechend dem Abwägungsprotokoll wurden die Planungs-unterlagen geändert und ergänzt. Daher macht sich eine erneute Auslage bei der zu den gemachten Änderungen Bedenken und Anregungen abgegeben werden erforderlich
Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen folgende Punkte:
Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung.
vom 24.10.2021 bis einschließlich 25.11.2022 während der Dienststunden
Montag und Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen im Planentwurf, der Begründung und den Hinweisen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über die Bedenken und Anregungen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
gez. David Schmidt
Oberbürgermeister
Stein Telefon: 03435 970 263