Bebauungsplan Stadt Oschatz Erneute Beteiligung

3. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet B"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.10.2022 bis 25.11.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2022 – 076  des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und erneute öffentliche Auslage der 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet B“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 01.09.2022, die 3. Änderung des  Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet B“ nach Planänderung erneut gebilligt und zur Auslage beschlossen. Die Stadtverwaltung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB mit der Einholung der Stellungnahmen der durch die Änderung und Ergänzung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Durchführung der öffentlichen Auslage beauftragt. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die eingegangen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wurden in der Stadtratssitzung am 08.03.2022 abgewogen. Entsprechend dem Abwägungsprotokoll wurden die Planungs-unterlagen geändert und ergänzt. Daher macht sich eine erneute Auslage bei der zu den gemachten Änderungen Bedenken und Anregungen abgegeben werden erforderlich

Im Wesentlichen beinhalten die Änderungen folgende Punkte:

  • In den Festsetzungen und in der Begründung wurden die Aussagen des Handelsnetzkonzeptes bezüglich der Verkaufsflächenerweiterung (maximal 800 m² Gesamtverkaufsfläche) klarer festgesetzt / beschrieben.
  • Die Festsetzungen zur Bauweise, zu Werbeanlagen und sonstige Festsetzungen wurden überarbeitet.
  • Die Ausführungen des Sachgebietes Wasserrecht des Landratsamtes Nordsachen bezüglich des Wasserhaushaltsgesetzes wurden in die Hinweise übernommen.
  • Der redaktionelle Fehler in den textlichen Festsetzungen bezüglich des Ausschlusses von Vergnügungsstätten  (§ 6  nicht § 8 BauNVO)  wurde korrigiert.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung.


vom  24.10.2021 bis einschließlich 25.11.2022  während der Dienststunden

Montag und  Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr  und 13.00 - 16.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

 

im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen im Planentwurf, der Begründung und den Hinweisen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Über die Bedenken und Anregungen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.

gez. David Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stein
Telefon: 03435 970 263
 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Anlage zum AFB

Informationen

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