Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2021 – 052 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die Billigung und öffentliche Auslage der 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet B“gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 21.07.2021, die 3. Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet B“ gebilligt und zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus.
Durch Corona und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, war die rechtsichere Auslage bisher nicht möglich. Die aktuelle Entwicklung erlaubt die Aufhebung dieser Beschränkungen, daher kann die öffentliche Auslage wie folgt durchgeführt werden.
Sie erfolgt vom 13.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 während der Dienststunden
Montag und Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen im Planentwurf, der Begründung und den Hinweisen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über die Bedenken und Anregungen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
gez. Andreas Kretschmar
Oberbürgermeister
Lutz Stein Telefon: 03435 970 263
E-Mail: planung@oschatz.org