Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2021 – 056 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die erneute Billigung und öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung“gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 21.07.2021, den nach Abwägung geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung“ gebilligt und zur Auslage beschlossen.Der Stadtrat hat weiterhin beschlossen, dass das Planverfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt wird.
Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Das Gesetz ist nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt am 14.06.2021 in Kraft getreten. Damit wurde der bereits bestehende § 13 b verlängert. Da dieser bisher zum 31.12.2021 auslaufen sollte und nicht eindeutig klar war, ob seine Laufzeit verlängert wird, wurde bisher auf dieses Verfahren verzichtet. Nach Bekanntmachung besteht nun Planungssicherheit, dass das Verfahren zeitlich bis zum Ablauf der Verlängerung abgeschlossen werden kann. Daher soll das Verfahren nach § 13 b weitergeführt werden.
Die wesentlichen Änderungen umfassen folgende Punkte:
Durch Corona und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, war die rechtsichere Auslage bisher nicht möglich. Die aktuelle Entwicklung erlaubt die Aufhebung dieser Beschränkungen, daher kann die öffentliche Auslage wie folgt durchgeführt werden.
Der nach der Abwägung geänderte Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und der Umweltbericht liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus.
Da der Entwurf des Bauleitplans im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt wurde, ist er erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
Es wird hiermit bestimmt, dass nach § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Auslage erfolgt vom 13.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 während der Dienststunden
Montag und Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen im Planentwurf, der Begründung und den Hinweisen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über die Bedenken und Anregungen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
gez. Andreas Kretschmar
Oberbürgermeister
Lutz Stein Telefon: 03435 970 263
E-Mail: planung@oschatz.org