Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2020 – 088 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die erneute Billigung und öffentliche Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Merkwitzer Straße“gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 13.10.2020, den auf Grund der Abwägung vom 04.06.2020, geänderten Planentwurf zu Bebauungsplan „Merkwitzer Straße“ gebilligt und erneut zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Darlegung der Umweltbelange liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus.
Da der Entwurf des Bauleitplans im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt wurde, ist er erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
Es wird hiermit bestimmt, dass nach § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die wesentlichen Änderungen umfassen folgende Punkte:
Ergänzung der Begründung bezüglich Dachlandschaft, der Freihaltung der Vorgartenflächen.
Ergänzung der Hinweise bezüglich des Denkmalschutzes und zum Lärmschutz.
Ergänzung der Festsetzungen bezüglich von Vermeidungsmaßnahmen, dem Einbau von Fenstern nach DIN 4109, der Ausnahme nach § 23 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
Der Anpassung der Legende / Planzeichnung.
Die Flurstücke wurden aktualisiert.
Die hinteren Teile der Flurstücke 1346 und 1347 wurden als private Grünfläche festgesetzt.
Durch Corona und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen, war die rechtsichere Auslage bisher nicht möglich. Die aktuelle Entwicklung erlaubt die Aufhebung dieser Beschränkungen, daher kann die öffentliche Auslage wie folgt durchgeführt werden.
Sie erfolgt vom 01.07.2021 bis einschließlich 02.08.2021 während der Dienststunden
Montag und Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen im Planentwurf, der Begründung und den Hinweisen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über die Bedenken und Anregungen entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.
gez. Andreas Kretschmar
Oberbürgermeister
Lutz SteinTelefon: 03435 970 263E-Mail: planung@oschatz.org