Bebauungsplan Stadt Oschatz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.10.2020 bis 06.11.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2020 – 078 des Stadtrates
der Großen Kreisstadt Oschatz über die öffentlichen Auslage des
Bebauungsplanentwurfes
„Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung “
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 den Planentwurf zu o. g. Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage beschlossen.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus.

Die öffentliche Auslage erfolgt

vom 05.10.2020 bis einschließlich 06.11.2020 während der Dienststunden

Mo. - Die.     9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag  9.00 - 12.00 Uhr  und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag         9.00 - 12.00 Uhr

im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht.
Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt.

Oschatz, 24.09.2020

gez. Andreas Kretschmar
       Oberbürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag AFB
  • Darlegung der Umweltbelange

Informationen

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