Bekanntmachung des Beschlusses Nr. 2019 – 151 des Stadtrates der Großen Kreisstadt Oschatz über die öffentlichen Auslage des Bebauungsplanentwurfes „Merkwitzer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 den Planentwurf zu o. g. Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Darlegung der Umweltbelange liegen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich aus. Die öffentliche Auslage erfolgt vom 27.01.2020 bis einschließlich 28.02.2020 während der Dienststunden Mo. - Die. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht. Während der Auslage können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt. gez. Andreas Kretschmar Oberbürgermeister
Stadtbauamt Oschatz Lutz Stein E-Mail: planung@oschatz.org