Flächennutzungsplan Stadt Oelsnitz/Vogtl. Beschluss

Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.07.2019 bis 07.07.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Triebel

über die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Bescheid vom 18.04.2019 Aktenzeichen 621.3160-221-2019/2 hat das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde die vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. am 24. Oktober 2018 und vom Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn am 5. Dezember 2018 festgestellte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt–Triebel-Bösenbrunn wirksam.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz-Eichigt-Triebel-Bösenbrunn mit Erläuterungsbericht, zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB), Umweltbericht vom 11.09.2018 kann in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden:

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans während der üblichen Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen:

Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen

Donnerstag                            13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                                    geschlossen

 

Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen   

Donnerstag                            09:00 bis 12:00 Uhr

Freitag                                    09:00 bis 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                geschlossen

Donnerstag                            09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                                    geschlossen

Über den Inhalt der 1. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05, Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. Auskunft erteilt. (§ 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB).

Die in Kraft getretene 1. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes einschließlich dieser Bekanntmachung sowie Erläuterungsbericht, zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a BauGB), Umweltbericht vom 11.09.2018 wird gem. § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet unter www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen und das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
     
    unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
     
    Hinweis auf § 4 Abs. 4 und 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
    (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
    Dies gilt nicht, wenn
  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

(5) Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.

Oelsnitz/Vogtl., den 17.06.2019

Mario Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Oelsnitz/Vogtl.

Bauamt

Frau Gloe-Lietz

Tel. 037421 - 73157

gloe-lietz@oelsnitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Erklärung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.