Bebauungsplan Stadt Oelsnitz/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Concordiablick" in Oelsnitz/Erzgeb.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.02.2023 bis 10.03.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Concordiablick“ der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. (Stand November 2022)

Der Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgeb. hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Concordiablick“ in Oelsnitz/Erzgeb. gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., bestehend aus Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und Umweltbericht mit Stand November 2022 liegen in der Zeit vom

06.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023

in der Stadtverwaltung der Stadt Oelsnitz/Erzgeb., Haus 1, Sachgebiet Bauverwaltung Zimmer 22, Rathausplatz 1, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. während der Sprechzeiten:

Dienstag         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Concordiablick“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Fachgutachten:

-           Artenschutzgutachten zum Vorhaben: „Wohngebiet Concordiablick“ in Oelsnitz/Erzgeb.
(igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR),13.10.2022

-           Ermittlung des erforderlichen Speichervolumens der Regenrückhaltung (STOLL Bauplanung GmbH Co. KG).

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Schutzgut Mensch, Gesundheit

-           Hinweis, dass die verkehrstechnische Erschließung der Beachtung des § 8 Abs. 5 (Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr) des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) bedarf (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.07.2022.).

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

-           Hinweise auf geeignete Herkünfte der Gehölze gemäß den Bestimmungen des Forstver-mehrungsgutgesetzes vom 22.05.2002 (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.07.2022).

-           Hinweise zum Inhalt des Artenschutzfachbeitrages (Landesverband Sächsischer Heimat-schutz vom 28.07.2022).

Schutzgut Boden / Bergbau / Landwirtschaft

-           Hinweis auf die Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen (Planungsverband Chemnitz vom 13.07.2022).

-           Hinweis zur Lage der Vorhabenfläche im ehemaligen Steinkohlerevier Lugau / Oelsnitz (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden vom 28.07.2022, Sächsisches Oberbergamt, Freiberg vom 15.08.2022).

-           Hinweis auf die Notwendigkeit eines verstärkten Flächenschutzes im Erzgebirge. Eine agrarstrukturelle Betroffenheit durch das Vorhaben ist durch den dauerhaften Flächen-entzug, die eventuelle dauerhafte oder vorübergehende Störung der Zuwegung und die mögliche dauerhafte Beeinträchtigung des Bodengefüges und des Bodenwasser-haushaltes gegeben (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.07.2022).

-           Berücksichtigung der Hinweise zur Geologie und zur Versickerung von Niederschlags-wasser (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden vom 28.07.2022).

-           Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens; bodenfunktionenbezogene Ausgleichsmaßnahmen (Landesverband Sächsischer Heimatschutz vom 28.07.2022).

Schutzgut Wasser

-           Beachtung des festgelegten Gewässerrandstreifens gemäß § 24 Sächsisches Wasser-gesetz i.V.m. § 38 Wasserhaushaltsgesetz am Hegebach (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.07.2022).

-           Hinweis dass alle Möglichkeiten zum Wasserrückhalt auszuschöpfen sind, um die über-regionale Hochwassergefahr nicht zusätzlich zu erhöhen; z.B. Teilversieglung von Park-platzflächen, Anlegen von Regenwasserzisternen, Regenrückhaltebecken, etc. (Landes- talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 27.07.2022).

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-           Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des SächsDSchG (Landrats-amt Erzgebirgskreis vom 28.07.2022; Landesamt für Archäologie vom 06.07.2022).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037298 / 38-100 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorge-nannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Stadt (www.oelsnitz-erzgeb.com) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Oelsnitz/Erzgeb., den 27.01.2023

Lein

Bürgermeister                                                                                               (Siegel)

Kontaktperson

Herr Illmann

Sachgebietsleiter Bauverwaltung Stadt Oelsnitz/Erzgeb.

Tel. 037298 / 38-207

bauamt@oelsnitz-erzgeb.de

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