Verfahren Sächsisches Oberbergamt Wirtschaft und Industrie

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2022 - 2062 Erweiterung Gneistagebau Pockau-Görsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.01.2022 bis 23.02.2022
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Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Entwurfs des Regionalplans Region Chemnitz 2021

Das Sächsische Oberbergamt führt als für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des oben genannten Vorhabens zuständige Behörde auf Antrag der Mineral Baustoffe GmbH mit Sitz Chemnitzer Str. 26 in 09232 Hartmannsdorf vom 30. September 2021 unter dem Geschäftszeichen 12-0522/505 ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 52 Absatz 2a und § 57a Bundesberggesetz durch.
Am Standort Pockau-Görsdorf wird bereits seit 1908 Gesteinsabbau betrieben. Dabei hat sich der Steinbruch ausgehend von der Ortslage Görsdorf sukzessive parallel zum Flusslauf der Flöha in nördliche Richtung entwickelt. 
Bereits im Jahr 1997 wurde für dieses Vorhaben ein fakultativer Rahmenbetriebsplan zugelassen. Es folgten die 2005, 2006 und 2009 zugelassene Änderung des fakultativen Rahmenbetriebsplanes. Innerhalb der bestehenden bergrechtlichen Genehmigung sind die Rohstoffvorräte in wenigen Jahren erschöpft. Das Unternehmen strebt daher eine Erweiterung der Abbaugrenzen und eine Vertiefung an um die Rohstoffvorräte zu sichern.
Die Erweiterungsfläche berührt das europäische Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) „Flöhatal“. Daher ist für das Vorhaben ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a BBergG aufzustellen und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. 
Der beantragte Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt rund 35,6 ha. Davon sind derzeit bereits knapp 28,1 ha bergbaulich beansprucht. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist eine Erweiterung der Abbaugrenzen um ca. 4,46 ha nach Norden und Nordwesten und die Weiterführung der Gewinnung und Aufbereitung des Rohstoffes. Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Lagerstättenbereiche wird eine Vertiefung des bestehenden Steinbruches um 3 weitere Sohlen bis in eine Tiefe von +350 m NHN beantragt. Dadurch erhöht sich die Rohstoffreserve um ca. 10 Mio. t und bei einer Jahresförderung von 300.000 t entspricht dies einer weiteren Laufzeit des Steinbruchs von rund 33 Jahren bis zum Jahr 2062. Neben diesen Änderungen ist auch eine Anpassung der Wiedernutzbarmachung und der Gestaltung des Umfeldes vorgesehen. Die geplante Wiedernutzbarmachung ist vorrangig auf Belange des Biotop- und Artenschutzes ausgerichtet Dafür wird der am Ostrand des Steinbruchs bereits vorhandene Erdwall (Schutzwall) über den Umring der Erweiterungsfläche verlängert. Auf den unteren Sohlen wird nach Einstellung der bergbaulichen Wasserhaltung über längere Zeiträume voraussichtlich ein Restsee entstehen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich Mittwoch, dem 23. Februar 2022 bei der

Stadt Pockau-Lengefeld, Markt 1 in 09514 Pockau-Lengefeld

oder bei dem Sächsischen Oberbergamt, Kirchgasse 11, 09599 Freiberg

schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. 

Kontaktperson

Frau Nicole Rosenkranz
E-Mail: nicole.rosenkranz@oba.sachsen.de

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