Bebauungsplan Stadt Niesky Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2024 bis 08.02.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Niesky hat am 11.12.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ auf den Flurstücken 518/4, 518/5, 487/7, 487/9, 487/11 und 517/1 sowie Teilen der Flurstücke 518/1, 487/13 der Gemarkung Niesky Flur 4 im Süden des Stadtgebietes sollen Wohnbauflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ findet im Zeitraum vom 08.01. bis 08.02.2024 statt.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohnbebauung Wiesenstraße“ (2. Entwurf mit Stand vom 26.10.2023) sind auf der Internetseite der Stadt Niesky (www.niesky.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Straße 20/22, 02906 Niesky im Zimmer 102 während der folgenden Öffnungszeiten einzusehen

Dienstag               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch               09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Niesky unter http://niesky.de/beteiligungsportal sowie im Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf liegen zu folgenden Themen aus:

  • Natur- und Artenschutzrecht (insb. Forstrecht)
  • Immissionen (Geruch, Lärm)
  • Wasserrechtliche Belange
  • Geologie, Baugrund
  • Kampfmittel, Archäologie, Radonschutz

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
  • Natur- und Landschaftsschutz, Forstrecht
  • Artenschutz (Potenzialanalyse)
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung)
  • Archäologie
  • Geologie, Bodenschutz, Baugrund, Abfall, Altlasten
  • Immissionsschutz
  • Wasserrechtliche Belange
  • Radonschutz

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Mensch und Kulturgüter, Arten und Biotope, Boden und Geologie, Klima und Luft, Wasserhaushalt sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten verbal-argumentative Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf können bis einschließlich 08.02.2024 schriftlich, per E-Mail an g.koenig@niesky.de oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Niesky, 12.12.2023

Ort, Datum

gez. Kathrin Uhlemann

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Große Kreisstadt Niesky

Frau Gundula König

Muskauer Straße 20/22

02906 Niesky

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage
  • Fachgutachten
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen

Informationen

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