Bebauungsplan Gemeinde Niederfrohna Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan "Wohngebiet an der Peniger Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2023 bis 12.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Peniger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB der Gemeinde Niederfrohna

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Februar 2023 den Entwurf  des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peniger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit textlichen Festsetzungen und Begründung, (Bearbeitungsstand Januar 2023) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 § Abs 2 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Wohngebiet an der Peniger Straße“

vom 12. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023

zu folgenden Dienstzeiten im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, im Sekretariat des Bürgermeisters

Montag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:          9:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann.

Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite (https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/niederfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der angegebenen Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann während der Auslegungsfrist Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von  Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Niederfrohna, den 13.03.2023

Jens Hinkelmann

Bürgermeister                                                                                

Kontaktperson

Bürgermeister Jens Hinkelmann

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
  • Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Kommunalaufsicht / Genehmigungsbehörde Landkreis)
  • ggf. Gerichte.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des Bebauungsplans.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

-  Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15  Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.

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Aufsichtsbehörde ist der

Sächsische Datenschutzbeauftragte

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Devrientstraße 1

01067 Dresden

Gemäß § 3 BauGB Abs.2 Satz 4 sind fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

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