Flächennutzungsplan Gemeinde Niederfrohna Öffentliche Auslegung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan- und gemeinsamer Landschaftsplan der VG Limbach-Oberfrohna - Niederfrohna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.11.2022 bis 23.12.2022
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stadt Limbach-Oberfrohna als erfüllende Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Niederfrohna gemäß § 7 SächsKomZG

Bekanntmachung

über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes und des gemeinsamen Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna - Niederfrohna

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna – Niederfrohna haben in ihren öffentlichen Sitzungen am 26.09.2022 und 03.11.2022 den Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna - Niederfrohna, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:10:000 (Stand 07/2022) einschließlich Begründung mit Umweltbericht als unselbständigen Teil der Begründung (Stand 07/2022) sowie den Entwurf des gemeinsamen Landschaftsplanes einschließlich Erläuterungsbericht (Stand 08/2022) gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wir hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand 07/2022) und des gemeinsamen Landschaftsplanes (Bearbeitungsstand 08/2022)

vom 14. November 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022

zu folgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Zimmer F 112

Montag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag:          9:00 - 12:00 Uhr und

im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, im Sekretariat des Bürgermeisters

Montag:         9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:          9:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann.

Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen und der Gemeinde Niederfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/niederfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der angegebenen Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann während der Auslegungsfrist Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinden den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne das § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) ist in einen Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG  gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG  mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, aber hätten geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen werden ermittelt und bewertet. Der parallel erarbeitete Landschaftsplan bildet dabei den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft sehr detailliert ab, formuliert Umweltschutzziele und ist wesentliche Beschreibungsgrundlage des Umweltberichts.

Neben dem Landschaftsplan (Stand 08/2022) liegen bereits folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen / Informationen vor und werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt: 

1          Umweltbericht zur Planung, als unselbständiger Teil der Begründung,

            Stand: Juli 2022,

2          Umweltbericht - Umweltauswirkungen, Stand: Juli 2022,

3          die wesentlichen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4                (1) BauGB:

-           SN Landesdirektion Sachsen vom 21.08.2019

-           SN Landratsamt Zwickau Landratsamt vom 29.08.2019

-           SN Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.08.2019                      

-           SN Landesamt für Archäologie vom 16.07.2019

-           SN Sächsisches Oberbergamt vom 29.07.2019

-           SN Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 29.08.2019

-           SN des Regionalen Planungsverbandes Region Chemnitz vom 23.08.2019

-           SN Zweckverband Fernwasser Südsachsen vom 15.07.2019

-           SN Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau vom 21.08.2019

-           SN des Regionalbauernverband Westsachsen e.V. vom 21.08.2019

-           SN NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 22.08.2019

-           SN Heimatverein Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 23.08.2019

-           SN 50 Hertz Transmission GmbH vom 08.08.2019

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Planung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen über den Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna - Niederfrohna liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Geologie, Erdbebenzone, Altlasten, Überschwemmungsgebiete, Oberflächen- und Grundwasser, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

klimatischen Gegebenheiten vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:  

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora), Biotope, Wald gemäß SächsWaldG sowie Schutzgebiete:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Ausgleichsflächen, Biotope im Geltungsbereich, Wald, Waldabstände, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • es werden Aussagen getroffen zu:

Untersuchungsumfang, vorkommende Arten, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Artenschutz,

Vermeidung-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

           

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:

Untersuchungsumfang, Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu:

Kultur- und Sachgüter (Denkmalschutzgebiete, archäologische Kulturdenkmale) im Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG – in Kraft bis 31.12.2022), folgende Regelung:

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse stadtentwicklung@limbach-oberfrohna.de  bzw. im o.g. Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen abgegeben werden können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Limbach-Oberfrohna, den 03.11.2022

Gerd Härtig

Oberbürgermeister                                                 

Kontaktperson

 rathaus@niederfrohna.de

Bürgermeister Jens Hinkelmann

 

und

a.spangenberg@limbach-oberfrohna.de

Angelika Spangenberg

Datenschutzerklärung

Information zur Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Datenverarbeitung Verantwortliche:

Stadt Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
Telefon: (03722)78-0
E-Mail: post@limbach-oberfrohna.de
 

Organisationseinheit: Stadtentwicklung

Den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen können Sie erreichen unter:

Telefon:         (03722) 78-242
E-Mail: datenschutz@limbach-oberfrohna.de

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 BauGB. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der gesetzlich bestimmten Dokumentationspflicht des Bauleitverfahrens und zur Information über das Ergebnis der Prüfung fristgerecht abgegebener Stellungnahmen.

Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:

  • das mit der Planung beauftragte Planungsbüro, Sachverständige
  • Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Kommunalaufsicht / Genehmigungsbehörde Landkreis)
  • ggf. Gerichte.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt 30 Jahre ab In Kraft treten des Bebauungsplans.

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

-  Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15  Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)

-  Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)

Entsprechende Anträge sind an die Verantwortlichen zu richten.

Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist der

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden

Gemäß § 3 BauGB Abs.2 Satz 4 sind fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

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