Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Niederfrohna Beschluss

Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung "Obere Hauptstraße Flurst. 81/2 u. 81/3 Gemarkung Mittelfrohna"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.11.2019 bis 03.11.2020
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Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Niederfrohna

Der Gemeinderat Niederfroha hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 mit Beschluss-Nr. N/036/2019 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung Juli 2019 zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Niederfrohna während der Dienststunden bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Obere Hauptstraße Flurstücke 81/2 und 81/3 Gemarkung Mittelfrohna“ in Kraft.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs.1 BauGB werden:

  • eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
 
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
 
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Niederfrohna, den 20.09.2019

Kertzscher                                                                

Bürgermeister                                                                                        (Siegel)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna als erfüllende Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Niederfrohna im Namen der Gemeinde Niederfrohna

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Herrn Oliver Standke

Tel.: 03722-78307

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Klarstellungs- u. Ergänzungssatzung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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