Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Niederfrohna Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Flurstück 155/8 Niederfrohna" nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Niederfrohna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2017 bis 08.09.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ausschnitt Planzeichnung (ohne Maßstab)

Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstück 155/8 Niederfrohna“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in Niederfrohna

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2017 den Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstück 155/8 Niederfrohna“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung, Bearbeitungsstand Mai 2017 gebilligt.

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin sind gemäß § 13 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich.

Der Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flurstück 155/8 Niederfrohna“ in Niederfrohna, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Bearbeitungsstand Mai 2017, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

07. August 2017 bis 07. September 2017

im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, im Sekretariat des Bürgermeisters zu folgenden Sprechzeiten

Montag:         9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:  9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:          9.00 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann ausgelegt.

Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der Gemeinde Niederfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/niederfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Niederfrohna, den 26.06.2017

Kertzscher

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna als erfüllende Gemeinde

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

FB IV - Stadtentwicklung/ Stadtplanung

Herr Oliver Standke

Te.:       03722-78307

E-Mail:  o.standke@limbach-oberfrohna.de oder rathaus@niederfrohna.de

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