Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Beschluss

Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wohnen An der Schimmings Höhe“ im Ortsteil Berthelsdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.10.2021 bis 06.10.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 21.07.2021 den Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnen An der Schimmings Höhe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B1), in der Fassung vom 12.11.2020, zuletzt geändert am 16.06.2021 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erarbeitet.

Gemäß dem Schreiben des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 22.09.2021, Az.: 0004-14.6.28-621.4-260.010-04.0 und dessen Bekanntmachung, wird der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft gesetzt.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2  BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4  BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften, sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neustadt in Sachsen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Neustadt in Sachsen, 28.09.2021                                     

Peter Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • A_Planzeichnung_Satzung_mU_Endfassung
  • B1_Textliche Festsetzung
  • B2_Begründung
  • B2_Begründung_Anlage2.1_Berechnungen
  • B2_Begründung_Anlage 2.2_Lageplan
  • B2_Begründung_Anlage_3_Schallimmissionsprognose

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.