Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2019 bis 12.07.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat am 22.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebau-ungsplan Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in Neustadt in Sachsen mit der Planzeich-nung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit integriertem Grünord-nungsplan in der Fassung vom 16.03.2018 mit redaktionellen Anpassungen vom 16.11.2018 und Änderungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2019 sowie dem Umweltbericht vom 16.03.2018 bestätigt. Zugleich wurden die nochmalige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für das Plangebiet liegen folgende umweltbezogene und weitere Informationen zur Einsichtnahme bereit:

  • Grünordnungsplan und Umweltbericht, Schulz Umwelt Planung, Schössergasse 10, 01796 Pirna       jeweils vom 16.03.2018 mit der Bestandserfassung und -bewertung sowie Erläuterungen der      Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie die Auswirkungen auf  den Menschen.  Weiterhin werden basierend auf den Aussagen der aktuellen Bestandsbewertung sowie der Konflikt- und Eingriffsermittlung erforderliche Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Das betrifft die  Teichrenaturierungen in den Gemarkungen Rückersdorf und Oberottendorf sowie Entsiegelungsmaßnahmen in Neustadt in Sachsen und Berthelsdorf.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz, Schulz Umwelt Planung, Schössergasse 10, 01796 Pirna, vom 16.03.2018 mit der Erfassung und Bewertung der Biotopausstattung und der Habitatstrukturen und Aussagen zu Auswirkungen des   Vorhabens auf geschützte Arten (insbesondere Fledermäuse) und Artenschutzmaßnahmen.
  • Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Stand 18.08.2017, mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere/Pflanzen, Landschaftsbild, Mensch/Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Schutzgebieten nach dem BNatSchG
  • Emissionskontingentierung vom 07.05.2014, cdf Schallschutz, Alte Dresdner Straße 54, 01108 Dresden u. a. zur Beurteilung von Schallimmissionen auf den Menschen mit der Festlegung der   maximal zulässigen Schallleistungspegel an dargestellten Immissionsorten. 
  • Verkehrsuntersuchung – Knotenpunkt Wilhelm-Kaulisch-Straße/Dresdner Straße, Abschluss- bericht vom 23.05.2017, Stadt-Verkehr-Umwelt Planungsbüro Dr. Hunger, Gottfried-Keller-Straße 24, 01157 Dresden-Cotta, mit der Untersuchung des Kreuzungsbereiches Dresdner Straße/Wilhelm-Kaulisch-Straße hinsichtlich der Auswirkungen auf den Verkehrsablauf durch das Verkehrsaufkommen, das mit dem Neubau des Einkaufsstandortes entsteht. 
  • Städtebauliche und raumordnerische Verträglichkeitsanalyse für mehrere Einzelhandelsnutzungen in Neustadt in Sachsen, Dresdner Straße, vom Juli 2017, CIMA Beratung + Management GmbH, Walter-Heinze-Straße 27, 04229 Leipzig.
  • Stellungnahmen des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landesdirektion Sachsen, der Landestalsperrenverwaltung und Stellungnahmen von Bürgern/der Öffentlichkeit, die sich auf folgende wesentliche Inhalte beziehen:
    - Der Standort wird laut Artenschutzgutachten zum Teil von Fledermäusen überflogen bzw. es sind   entlang der Polenz mögliche Brutplätze der Fledermäuse zu beachten.
    - Durch die Bebauung wird eine zumindest in den zurückliegenden Jahren unversiegelte Fläche neu versiegelt. Dies ist auszugleichen.
    - Die Bäume an der Dresdner Straße und entlang der ENSO sind zu erhalten.
    - Es wurden Lärmschutzmaßnahmen zur Wohnbebauung Dresdner Straße gefordert.
    - Die Fläche ist als Überschwemmungsfläche bei HQextrem festgesetzt. Für die Herstellung der Nutzbarkeit der Flächen werden die Verfüllung ehemaliger Becken und die Anhebung auf ein einheitliches Geländeniveau erforderlich sein. Dabei wird potenzieller Retentionsraum in Anspruch genommen, der rechtzeitig auszugleichen sei.
    - Für das Plangebiet ist in der bestätigten Hochwasserkonzeption von 2004 die Herstellung einer Retentionsfläche vorgesehen.
    - Durch die Vornutzung und der Altlasten der angrenzenden Grundstücke sei nicht auszuschließen, dass sich auf dem Grundstück Altlasten befänden.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes und der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit den Ressourcen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Einzelhandelsstandort Dresdner Straße“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 11.06.2019 bis 12.07.2019 in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags         
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

mittwochs/freitags      
09:00 – 12:00 Uhr.

Soweit in den ausliegenden Unterlagen auf nicht ohne weiteres öffentlich zugängliche Regelwerke (wie z. B. DIN-Normen) verwiesen wird, werden diese ebenfalls ausgelegt.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme in-nerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 49 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 Baugesetzbuch ist die Abgabe von Stellungnahmen auf die geänderten oder er-gänzten Teile beschränkt. Die geänderten oder ergänzten Teile sind in der Planzeichnung gekenn-zeichnet.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne. S. des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die Sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neustadt in Sachsen, 31.05.2019

Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

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