Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2018 bis 12.07.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2018 den Vorentwurf der 8. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) jeweils in der Fassung vom 06.04.2018.

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 

11.06. bis 12.07.2018

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten:

montags          

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags       

09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen sind weiterhin auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 24.05.201

Mühle
Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • 8. Änderung - Teil A Planzeichnung
  • 8. Änderung - Teil B Textliche Festsetzungen
  • 8. Änderung - Teil C Begründung
  • Schallschutzgutachten ABD 42504-01/17

Informationen

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