Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2017 bis 30.10.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52
„Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 20.09.2017 den Vorentwurf der 1. Änderung bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen, besteht aus der Planzeichnung - Teil A, den Textlichen Festsetzungen - Teil B1 und der Begründung - Teil B2 jeweils in der Fassung vom 25.08.2017.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht und Grünordnungsplan – Teil C, Büro für Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Beate Hübner, Lieselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 25.08.2017 mit der Bestandsbewertung zum Bebauungsplan Nr. 52 „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und den Erläuterungen zu den Kompensationsmaßnahmen
  • Schallschutzgutachten ABD 41873 / 14; Akustik Bureau Dresden, Ingenieurgesellschaft mbH, Julius-Otto-Straße 13, 01219 Dresden vom 09.10.2014
  • Endbericht zur artenschutzfachlichen Baubegleitung, ChiroPlan – Büro für Fledermauskunde, Dipl.-Ing. Thomas Frank, Bärensteiner Straße 18, 01277 Dresden vom 30.11.2016
  • Artenschutzfachbeitrag Amphibien und Reptilien, Ökologische Gutachten Steffen Teufert, Heinrich-Mann-Straße 21, 01877 Bischofswerda vom Mai 2015

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 zur „Wiedernutzbarmachung Industriegebiet Kirschallee“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

16.10.2017 bis 30.10.2017

in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 2, während folgenden Zeiten

montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Neustadt in Sachsenwww.neustadt-sachsen.de/wirtschaft_wohnen/b_planverfahren.phpeingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Neustadt in Sachsen, 21.09.2017


Mühle, Bürgermeister

Kontaktperson

Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen
Markt 24
01844 Neustadt in Sachsen
 

Sachgebietsleiter Stadtentwicklung
Sylvia Prellwitz
Tel. 03596 569266
E-Mail: sylvia.prellwitz@neustadt-sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung - Anlage 2- Schallschutzgutachten
  • Begründung
  • Umweltbericht und Grünordnungsplan
  • Grünordnungsplan - Anlage 1 - Biotopbestand
  • Grünordnungsplan - Anlage 1 - Maßnahmeplan
  • Grünordnungsplan - Anlage 2 - Abschlußbericht Amphibien/Reptilien.
  • Grünordnungsplan - Anlage 2 - Vögel und Fledermäuse

Informationen

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