Bebauungsplan Gemeinde Neukirch/Lausitz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 12 "Lidl - Am Ostbahnhof, Neukirch/ Lausitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.12.2019 bis 27.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

öffentliche Bekanntmachung zur

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan Nr. 12 „Lidl – Am Ostbahnhof

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat mit Beschluss vom 27.11.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Lidl – Am Ostbahnhof“ einschließlich Begründung in der Fassung vom  19.11.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1805/1, 1806/a, 1806/9, 1808/3, 1809/1, 1809/9, 1809/12 und 1809/13 der Gemarkung Oberneukirch.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Lidl – Am Ostbahnhof“ einschließlich Begründung und Umweltbericht, findet vom 16.12.2019 bis 27.01.2020 statt.

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (2) BauGB die Möglichkeit, sich in diesem Zeitraum bis einschließlich 27.01.2020 in der Gemeindeverwaltung Neukirch / Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch / Lausitz während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Radonschutz
  • Bodenschutz
  • Flächenversiegelung
  • Versickerungsfähigkeit
  • Beseitigung von Gehölzen

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten: 

  • Immissionsschutz
  • Niederschlagswasserentsorgung
  • Grünordnung
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
    Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Kulturlandschaft und Mensch sowie das Landschaftsbild und das Erholungspotential dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Stellungnahmen können bis zum 27.01.2020 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Neukirch / Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch / Lausitz abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 12 „Lidl – Am Ostbahnhof“ (Entwurf mit Stand vom 19.11.2019) auf der  Internetseite der Gemeinde Neukirch/Lausitz (www.neukirch-lausitz.de) und  auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Jens Zeiler

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Neukirch/ Lausitz

Bau- und Liegenschaftsamt

Frau Golaszewski

Tel. 035951/ 251 62

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