Bebauungsplan Gemeinde Neukirch/Lausitz Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 11 "Wesenitzaue"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.07.2020 bis 21.08.2020
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wesenitzaue“

Der Gemeinderat Neukirch/Lausitz hat mit Beschluss vom 01.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wesenitzaue“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.06.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wesenitzaue“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), findet vom

20.07.2020 bis 21.08.2020 statt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB zu folgenden Themen aus:

  • naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Artenschutz
  • Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“
  • Geschützte Biotope
  • Radonschutz
  • Bodenschutz
  • Denkmalschutz
  • Flächenversiegelung
  • Versickerungsfähigkeit
     
    Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
  • Immissionsschutz
  • Natur- und Artenschutz
  • Niederschlagswasserentsorgung
  • Grünordnung
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB.
    Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Kulturlandschaft und Mensch sowie das Landschaftsbild und das Erholungspotential dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wesenitzaue“ (Entwurf mit Stand vom 15.06.2020) sind auf der Internetseite der Gemeinde Neukirch/Lausitz (www.neukirch-lausitz.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG den Planentwurf, seine Begründung und den Umweltbericht sowie die weiteren vorgenannten Unterlagen nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035951-25162 oder per E-Mail an info@neukirch-lausitz.de) in der Gemeindeverwaltung Neukirch/ Lausitz (Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/ Lausitz) einzusehen.

Termine zur kostenlosen Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum bis einschließlich 21.08.2020 für Jedermann während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) möglich.

Stellungnahmen können bis zum 21.08.2020 mündlich, schriftlich oder während der Dienstzeiten nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Gemeinde Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DS-GVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit

- Genehmigungsbescheiden nach §§ 144/145 Baugesetzbuch

- Vorkaufsrechtsanfragen nach §§ 24 BauGB, § 17 SächsDSchG

- Bescheinigungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)

- Bescheinigungen gemäß §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)

- planungs- und denkmalschutzrechtlichen Auskünften

- einem städtebaulichen Vertrag

- Bauleitplanverfahren

- Gemeindebestätigung Wohnraumförderung für Sächsische Aufbaubank u. Kreditanstalt für Wiederaufbau

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz

Der Bürgermeister

Hauptstraße 20

01904 Neukirch/Lausitz

Telefon: 035951 25111

E-Mail: info@neukirch-lausitz.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Carsten Raschke

c/o ITM Gesellschaft für IT-Management mbH

Bürgerstraße 81

01127 Dresden

DSB@itm-dl.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck: Ihre Daten werden dafür erhoben, um die unter 1. aufgeführten Verarbeitungstätigkeiten ausführen zu können.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der

Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Rechtsgrundlage: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e DSGVO in Verbindung mit dem Baugesetzbuch, Sächsischen Denkmalschutzgesetz, Einkommenssteuergesetz sowie § 4 Abs. 1 des Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger innerhalb der Kommune: Kämmerei, Ordnungsamt, Bauamt , Mitglieder des Gemeinderates

Dritte: Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB): Planungsbüros

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland / eine internationale Organisation übermittelt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Neukirch/Lausitz so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

8. Betroffenenrechte

Jede betroffene Person hat das Recht auf:

  1. a. Auskunft nach Art. 15 DS-GVO,
  2. b. Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
  3. c. Löschung nach Art. 17 DS-GVO
  4. d. Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie
  5. e. Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art.13 Abs. 2 lit. d i.V.m. Art. 14 Abs. 2 lit. D DS-GVO, Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

Der Text der DS-GVO findet sich im Internet unter www.dsgvo-gesetz.de sowie der Text des BDSG unter www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Neukirch/Lausitz durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.