Kontaktperson
Frau Golaszewski
E-Mail: n.golaszewski@neukirch-lausitz.de
Frau Würz-Lehmann
E-Mail: c.wuerz-lehmann@neukirch-lausitz.de
Datenschutzerklärung
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 12 bis 14 DS-GVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit
- Genehmigungsbescheiden nach §§ 144/145 Baugesetzbuch
- Vorkaufsrechtsanfragen nach §§ 24 BauGB, § 17 SächsDSchG
- Bescheinigungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Bescheinigungen gemäß §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
- planungs- und denkmalschutzrechtlichen Auskünften
- einem städtebaulichen Vertrag
- Bauleitplanverfahren
- Gemeindebestätigung Wohnraumförderung für Sächsische Aufbaubank u. Kreditanstalt für Wiederaufbau
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz
Der Bürgermeister
Hauptstraße 20
01904 Neukirch/Lausitz
Telefon: 035951 25111
E-Mail: info@neukirch-lausitz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Carsten Raschke
c/o ITM Gesellschaft für IT-Management mbH
Bürgerstraße 81
01127 Dresden
DSB@itm-dl.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck: Ihre Daten werden dafür erhoben, um die unter 1. aufgeführten Verarbeitungstätigkeiten ausführen zu können.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.
Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4 c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.
Rechtsgrundlage: Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 e DSGVO in Verbindung mit dem Baugesetzbuch, Sächsischen Denkmalschutzgesetz, Einkommenssteuergesetz sowie § 4 Abs. 1 des Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger innerhalb der Kommune: Kämmerei, Ordnungsamt, Bauamt , Mitglieder des Gemeinderates
Dritte: Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel, Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen. Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB): Planungsbüros
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland / eine internationale Organisation übermittelt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Neukirch/Lausitz so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
8. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat das Recht auf:
- a. Auskunft nach Art. 15 DS-GVO,
- b. Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
- c. Löschung nach Art. 17 DS-GVO
- d. Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie
- e. Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art.13 Abs. 2 lit. d i.V.m. Art. 14 Abs. 2 lit. D DS-GVO, Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
Der Text der DS-GVO findet sich im Internet unter www.dsgvo-gesetz.de sowie der Text des BDSG unter www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Neukirch/Lausitz durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.