Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Threna, Am Sportplatz - West"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.02.2024 bis 08.03.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Belgershain

Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Threna, Am Sportplatz - West“ gemäß § 3 Abs. 2 und BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Belgershain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 59/IX/23 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Threna, Am Sportplatz - West“ beschlossen, sowie den Entwurf der 1. Änderung mit Stand Nov. 2023 mit Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der Bereich der 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (s. Karte), die Änderung bezieht sich aber ausschließlich auf eine im Bebauungsplan festgesetzte Fläche, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten ist.

  

Karte Änderungsbereich

Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 oder von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Umweltrelevante Belange sind nicht betroffen. 

Die Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit vom

                        05.02.2024  bis einschließlich  08.03.2024

in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt, Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof während der Dienststunden:

Di        9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr

Mi        9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Do       9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Fr        9:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung telefonisch unter 034293/42146 oder per E-Mail unter Klemp-Bauamt@Naunhof.de wird empfohlen.

Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

sowie unter

www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

verfügbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Naunhof (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Für die Bekanntmachung:

 

Naunhof, 11.01.2024

Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin                                                                   

Kontaktperson

Stadt Naunhof

Frau Kerstin Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42146

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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