Bebauungsplan Stadt Naunhof Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Lange Straße 14-18" der Stadt Naunhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.09.2022 bis 21.10.2022
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Planzeichnung

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Lange Straße 14-18“ der Stadt Naunhof als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB und zur Billigung und Offenlegung des Entwurfs

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lange Straße 14-18“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Zentrum der Stadt Naunhof auf Höhe der Langen Straße 14-18 und umfasst die Flurstücke 32/2, 33/1, 35/2, 38/3, 36/7, 40 (teilweise), 204/11, 354/2 und 354/3 in der Gemarkung Naunhof auf einer Fläche von 1,05 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Wiedernutzbarmachung von Brachflächen
  • Schließung von Baulücken
  • Nachverdichtung der Wohnbebauung im Stadtkern
  • Bereitstellung attraktiver Wohnflächen und Versorgungsstrukturen insbesondere für Senioren und Pflegebedürftige in Form eines Quartierprojektes

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

19.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022

während der Dienstzeiten:

Dienstag:                    09.00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr

Mittwoch:                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag:                09.00 – 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:                       09.00 – 12.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Naunhof, Bauamt Zimmer 3.03, Markt 1, 04683 Naunhof aus.

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme unter der Telefonnummer 034293/42-146 oder per E-Mail an klemp-bauamt@naunhof.de wird empfohlen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.naunhof.de/seite/376470/beteiligungen.html

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de

Für Rückfragen steht das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an klemp-bauamt@naunhof.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

 

Für die Bekanntmachung:

 

Naunhof, 30.08.2022                                                            Anna-Luise Conrad

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Naunhof

Frau Klemp

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293 / 42-146

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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