Bebauungsplan Stadt Naunhof Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Melanchthonstraße" der Stadt Naunhof

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.06.2019 bis 26.07.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Naunhof hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2019 den Bebauungsplan „Melanchthonstraße“ der Stadt Naunhof in der Fassung vom 29.04.2019 samt Begründung gebilligt und bestimmt, diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage auszulegen.

Gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Melanchthonstraße“ der Stadt Naunhof umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha im Nordosten der Stadt Naunhof. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Der Bebauungsplan „Melanchthonstraße“ in der Fassung vom 29.04.2019 samt Begründung wird bei der Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof, Bauamt, 2. Etage, Zimmer 3.01

vom 24.06.2019 bis 26.07.2019 während der Dienststunden

Dienstag             9.00 Uhr - 12.00 Uhr 14:00 Uhr – 18:30 Uhr

Mittwoch             9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag                9.00 Uhr - 12.00 Uhr

ausgelegt.

Der Planvorentwurf ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.naunhof.de, Wirtschaft, Beteiligungen

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
 
Während der Auslegung können bei der Stadt Naunhof, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planvorentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Stadt Naunhof

amt. Bauamtsleiter, Herr Hertel

Markt 1

04683 Naunhof

Tel. 034293/42142

Fax. 034293/42168

E-Mail: Hertel-Bauamt@naunhof.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung, Teil 1
  • Begründung, Teil 2
  • Baugrundgutachten
  • Befreiung TWSZ-VO

Informationen

Übersicht
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