Bebauungsplan Gemeinde Mulda/Sa. Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 05 „Lebensmittelmarkt Chemnitzer Straße" der Gemeinde Mulda/Sa.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.04.2023 bis 26.05.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulda/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2023 mit Beschluss 2023/03/02 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Lebensmittelmarkt Chemnitzer Straße“ der Gemeinde Mulda/Sa. bestehend aus

Teil A – Planzeichnungen Maßstab 1:500,

  • Blatt A vorhabenbezogener Bebauungsplan Entwurf, Stand 15.03.2023
  • Blatt B Vorhaben- und Erschließungsplan Entwurf, Stand 15.03.2023

Teil B – Text und Begründung

Entwurfsbegründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Stand 15.03.2023

Umweltbericht (Stand März 2023) mit drei Anlagen

  • Anlage 1: Biotoptypenbeschreibung, Artenschutzrechtliche Beurteilung (Stand 21.11.2022)
  • Anlage 2: Grünordnungsplan/Bestandsplan zur Eingriffs-/ Ausgleichsbewertung (Stand 22.11.2022)
  • Anlage 3: Grünordnungsplan/Maßnahmenplan zur Eingriffs-/Ausgleichsbewertung (Stand 08.03.2023)

gebilligt und die öffentliche Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde hat nach § 3 Abs. 2 BauGB, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Dies umfasst die folgenden Stellungnahmen einschließlich Angaben der Art der Information.

Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 17.08.2022

Abteilung Bodenschutz, mit Hinweis auf flächenhafte Belastung von Böden im Freiberger Bergbaurevier, Hinweis zur Aufnahme von Festsetzungen zur Kompensation, Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, des Klimaschutzes, des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 05.07.2022

Berücksichtigung der Belange des Strahlenschutzes und der natürlichen Radioaktivität, der Geologie und Hydrogeologie sowie den Themen Schutzgut Wasser und Versickerung von Niederschlagswasser und abschließender Hinweis auf Hohlraumgebiete.

Landestalsperrenverwaltung, Schreiben vom 02.08.2022

Berücksichtigung des Themas Regenwasserrückhaltung.

Wasserzweckverband Freiberg, Schreiben vom 19.08.2022

Hinweis auf den Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser.

BUND LV Sachsen e. V., Schreiben vom 12.07.2022

Hinweis auf sparsamen Umgang mit Grund und Boden als planerisches Ziel gemäß Baugesetzbuch (BauGB), mangelnde Berücksichtigung von Festsetzungen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft.

Bürger mit Schreiben vom 15.08.2022

Hinweis auf mangelnde Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Bürger mit Schreiben vom 22.08.2022

Hinweis und Äußerung von Bedenken zur Überplanung vorhandener Grünfläche.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Lebensmittelmarkt Chemnitzer Straße“ der Gemeinde Mulda/Sa. inkl. Anlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

24.04.2023 bis 26.05.2023

in der Gemeindeverwaltung Mulda/Sa., Rathaus, Bauamt Zi. 2.03, Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa. während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag           geschlossen

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Um eine vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt bzw. zur Abgabe mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift unter den Tel.-Nr. 0373206 868-12 oder per E-Mail (hauptamt@mulda.de) wird gebeten.

Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Gemeinde Mulda/Sa. unter www.gemeinde-mulda.de/bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan zugänglich gemacht. Die Nachbargemeinden, die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der o.g. Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt vorgebracht werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie die geltend gemachten Belange und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Mulda/Sa., den 28.03.2023

 

gez. Wiezorek

Bürgermeister

Kontaktperson

Christian Muhs, Dipl. Ing. Stadtplaner 

atelier stadt & haus

Gesellschaft für Stadt- und Bauleitplanung

Tel.: 0201 / 560 5139-2

Hallostr. 30

45141 Essen

cmuhs@ash-planung.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Gemeinde Mulda/Sa.: VBP Nr. 05 "Sonstiges Sondergebiet an der Chemnitzer Straße" der Gemeinde Mulda/Sa. (Stand 17.06.2022)

1.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Michael Wiezorek

Anschrift: Hauptstraße 59, 09619 Mulda/Sa.

E-Mail-Adresse: hauptamt@mulda.de

Telefonnummer: 037320 868-0

1.2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Klaus-Dieter Neumann

Anschrift: Forstweg 42, 09599 Freiberg

E-Mail-Adresse: datenschutz@mulda.de

Telefonnummer: 03731 71161

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Kommune zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren, hier zur Durchführung der Erstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mulda/Sa..

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeinde Mulda/Sa. oder im Auftrag dieser durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 bis 4 c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. der SächsDSG sowie dem BauGB als Fachgesetz.

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Kommune eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de).

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Informationen

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