Umfrage Landkreis Mittelsachsen Integration und Inklusion

Bedarfsabfrage zum Fort- und Weiterbildungsbedarf der pädagogischen Fachkräfte im heilpädagogischen Bereich

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 12.04.2024
  • Teilnehmer 35 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Kindertageseinrichtungen haben sich in den letzten Jahren auf den Weg gemacht, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu betreuen. Inklusiv zu denken bedeutet, dass sich Einrichtungen nach ihren Möglichkeiten für die individuellen Bedürfnisse der Kinder öffnen und Barrieren abbauen. Die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention.

Inklusion beginnt, wenn Vielfalt als Chance wahrgenommen wird.
Die Schaffung einer wertschätzenden Lernatmosphäre in Kindertageseinrichtungen ist eine wichtige Grundlage für eine gesellschaftliche Zukunft, in der die Vielfalt keine Ausnahme, sondern Normalität ist und Unterschiedlichkeit als positiv verstanden wird.

Insbesondere öffentliche Institutionen, Gemeinschaftseinrichtungen, Kommunen, Träger u.a. haben den gesetzlichen Auftrag sich diesem Anspruch zu stellen.

Im Zuge der örtlichen Bedarfsplanung gem. §§ 79, 80 SGB VIII i. V. § 8 SächsKitaG sind neben dem generellen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen gem. § 24 SGB VIII und in der Kindertagespflege insbesondere die Bedarfe von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu berücksichtigen gem. § 19 Satz 1 SächsKitaG.

Das heißt, dass Kinder mit und ohne Behinderung entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs gemeinsam betreut und gefördert werden sollen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Zur Umsetzung dieses Rechtsanspruches sind heilpädagogisch ausgebildete Fachkräfte zur Abdeckung der Bedarfe erforderlich.

Wir bitten Sie deshalb als Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen um Ihre Unterstützung bei der Ermittlung der Fort- und Weiterbildungsbedarfe der pädagogischen Fachkräfte im heilpädagogischen Bereich.

Wir bitten Sie um Ihre Beteiligung mit der Beantwortung nachfolgender Fragen bis zum 12. April 2024.

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe

3. Welchen Bedarf haben Sie an Fort- und Weiterbildung im heilpädagogischen Bereich?*:     

 * Unter Beachtung des § 5a Abs. 7 SächsQualiVO: Je 70 genehmigten Plätzen in einer Einrichtung kann eine Person eingesetzt werden, die sich in einer berufsbegleitenden Aus-, Weiter- oder Fortbildung nach den § 5a Absätzen 1 bis 5 befindet.      

Außerhalb der Befragung der Bedarfe im heilpädagogischen Bereich bitten wir um Beantwortung der folgenden Zusatzfrage: Gibt es in Ihrer/-n Kindertageseinrichtung/en zertifizierte Elternbegleiter*innen?  

Kontaktperson

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ihre Sachbearbeiterin Bedarfsplanung, Kindertagesbetreuung

Landratsamt Mittelsachsen

Abteilung Jugend und Familie

Referat Kindertagesbetreuung und Förderung

Besucheradresse:

Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida

Postadresse:

Frauensteiner Str. 43,

09599 Freiberg

Link zu den regionalen Zuständigkeiten:

Zuständigkeiten Fachberatung für Kindertagseinrichtungen und Kindertagespflege

Frau Kuhnert:   03731/799-6219 (Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Frau Fischer:     03731/799-6620 (Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Frau Lorenz:     03731/799-6269 (Sachbearbeiterin Bedarfsplanung, Kindertagesbetreuung)

Fax: (03731) 799 6495

E-Mail: kindertagesbetreuung@landkreis-mittelsachsen.de

Internet: www.landkreis-mittelsachsen.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Formular zwischenspeichern
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.