Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna über die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain“ beschlossen.
Beschluss-Nr. 47/07/2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Audenhain“. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage von §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Mockrehna vom 06.11.2018.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der geplante Geltungsbereich umfasst auf zwei Teilflächen von ca. 29 ha (Teilfläche „Audenhain- Am Weinberg“) und ca. 34 ha (Teilfläche „Klitzschen-West“) die Flurstücke 1503, 1504, 1508, 1509, 1510, 1511, 1512, 1513, 1514, 1623 der Flur 8 sowie Flurstück 1920 der Flur 9 der Gemarkung Audenhain und ist auf den als Anlage beigefügten Planzeichnungen ersichtlich.
Die Kosten für das Planverfahren sowie die Realisierung werden im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung durch den Vorhabensträger finanziert.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des BauGB im Vollverfahren durchgeführt.
Anlage: Übersichtsplan
Mockrehna, den 25.07.2022
Peter Klepel Bürgermeister
Frau Meßerschmidt
Tel. 034244/574-40