Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes "Gemeinde Wildenhain"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.07.2022 bis 05.08.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Wildenhain“

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeinde Wildenhain“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den Ortsteil Wildenhain der Gemeinde Mockrehna. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst auf einer Fläche von 23,8 Hektar die gesamte Ortslage Wildenhain. Er ist in der beiliegenden Abbildung dargestellt.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Da eine historisch gewachsene Hinterlandbebauung zu Wohnzwecken im vorhandenen Ortsbild bereits besteht und eine Bebauung in zweiter Reihe im Rahmen der festgelegten Baugrenzen zusätzlich nur auf vereinzelten Flurstücken möglich ist, soll eine Streichung der textlichen Festsetzung wonach eine Hinterlandbebauung und bauen in zweiter Reihe unzulässig sind erfolgen. 

Bereits in Anspruch genommene und in früheren Zeiten baulich genutzte Flächen können somit einer erneuten Bebauung zugeführt werden und sich in das bestehende Ortsbild einfügen.

  • Mit der Streichung der textlichen Festlegung zur Unzulässigkeit von Hinterland-bebauung und bauen in zweiter Reihe soll den Zielen der Landes- und Regionalplanung entsprochen werden, da so bereits Flächen für den steigenden Wohnungsbedarf nutzbar gemacht werden, die zum Verbleib der Anwohner in der Region beitragen können ohne zusätzlichen Freiraum neu in Anspruch zu nehmen.

Die vorliegende Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da mit den geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung und die dem Gesamtplan zugrundeliegende Abwägung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 den  Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans gebilligt und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

Der 2. Änderungsentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und der rechtskräftige Bebauungsplan liegen nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

04.07.2022 bis einschließlich 05.08.2022

während der Dienstzeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna aus:

Montag            9.00–12.00 Uhr

Dienstag          9.00–12-00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr,

Donnerstag     9.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr,

Freitag             9.00–11.30 Uhr

Eine Einsicht in die Planunterlagen ist auch  außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter (034244) 574-0 möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans, sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/beteiligung/themen

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Für Rückfragen steht neben der Gemeindeverwaltung das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@mockrehna.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Mockrehna, 13.06.2022                                                        

gez. Klepel

Bürgermeister

 

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Frau S. Meßerschmidt

 

 

Gegenstände

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