Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Mockrehna“ im OT Mockrehna
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Mockrehna“ beschlossen
Beschluss-Nr. 33/05/2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Ortsmitte Mockrehna“ im OT Mockrehna nach § 13 a BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum der Ortslage Mockrehna und ist weitgehend unbebaut. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.900 m2 auf den Flurstücken 33/136 und 33/162 (tlw.) der Gemarkung Mockrehna, Flur 3 und ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele der Planung entsprechend § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung nach vorheriger Anmeldung informieren.
Die förmliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechendem Planungsfortschritt durchgeführt.
Anlage: Übersichtsplan
Mockrehna, den 31.03.2022
Peter Klepel Bürgermeister
Bauamtsleiterin Frau Simone Meßerschmidt, Tel.: 034244/574-40