Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Wohnen am Mittelgraben" im OT Klitzschen, Gemeinde Mockrehna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2022 bis 07.05.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mittelgraben“
im OT Klitzschen, Gemeinde Mockrehna

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mittelgraben“ im OT Klitzschen beschlossen.

Beschluss-Nr. 03/02/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB  die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen am Mittelgraben“ im OT Klitzschen nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Klitzschen und wird landwirtschaftlich als Wiesen- und Ackerfläche genutzt. Das Plangebiet ist ca. 2,4 ha groß.

Innerhalb des Plangebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Einfamilienhäusern mit den erforderlichen Erschließungseinrichtungen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Betroffen ist das Flurstück 530 der Flur 1 in der Gemarkung Klitzschen.

Nach Vorprüfung werden die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b in Verbindung mit § 13a BauGB für einen B-Plan der Innenentwicklung erfüllt. Damit nach kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele der Planung entsprechend

§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung nach vorheriger Anmeldung informieren.

Die förmliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechendem Planungsfortschritt durchgeführt.

Anlage: Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Mockrehna, den 31.03.2022

                                                                                                       

gez. Klepel
Bürgermeister                                                                              

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Frau Simone Meßerschmidt, Tel.: 034244/574-40

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