Bebauungsplan Gemeinde Mockrehna Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan der Gemeinde Mockrehna "Hinter dem Gartenweg II" im Ortsteil Mockrehna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2022 bis 07.05.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
„Hinter dem Gartenweg
II“ im Ortsteil Mockrehna

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hinter dem Gartenweg II“ im Ortsteil Mockrehna beschlossen.

Beschluss-Nr. 02/02/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Mockrehna beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter dem Gartenweg II“ im Ortsteil Mockrehna nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB

als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der Geltungsbereich ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 47/12, 47/13, 48/21 (teilweise), 48/24 (teilweise), 405/47, 406/44 (teilweise), 555/47 (teilweise), 405/47 und 406/44 der Flur 3 in der Gemarkung Mockrehna.

Das Plangebiet ist insgesamt                               ca.       6.100 m² groß.

Innerhalb des Plangebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 5 - 6 Einfamilienhäusern mit den erforderlichen Erschließungseinrichtungen geschaffen werden.

Nach Vorprüfung werden die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB

für einen B-Plan der Innenentwicklung erfüllt. Damit nach kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele der Planung entsprechend

§ 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Gemeindeverwaltung nach vorheriger Anmeldung informieren.

Die förmliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt nach entsprechendem Planungsfortschritt durchgeführt.

Anlage: Übersichtsplan mit Geltungsbereich

Mockrehna, den 31.03.2022

                                                                                                       

gez. Klepel
Bürgermeister

               

Kontaktperson

Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt Tel.: 034244/574-40

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