Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über den Bebauungsplan
Wohnbebauung Schöna „Mühlstraße“
Das Landratsamt hat am 29.05.2019 unter der Registriernummer 190/02/2019
Aktenzeichen 2018-06154 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 05.03.2019 als Satzung beschlossene vorzeitige Bebauungsplan Wohnbebauung Schöna „Mühlstraße“ in der Fassung vom 07.02.2019 (Beschluss Nr.: 03/03/19) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist der Bebauungsplan in der Fassung vom 07.02.2019 mit der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 07.02.2019.
Das Plangebiet befindet in dem Ortsteil Schöna, in nordwestlicher Richtung an der „Mühlstraße“.
Der vorzeitige Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem kann der Bebauungsplan in Kürze über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 18.06.2019
Klepel Bürgermeister
Bauamtsleiterin Simone Meßerschmidt: Simone.Messerschmidt@Mockrehna.de Tel. 034244/57440