Bebauungsplan Stadt Markranstädt Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Seebenisch - Am Alten Bahnhof" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 26.04.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Lageübersicht

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans "Seebenisch - Am Alten Bahnhof" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13b BauGB beschlossen.

Am 10.02.2022 beschloss der Stadtrat der Stadt Markranstädt in seiner Sitzung die Änderung des Verfahrens in das Regelverfahren.

Zum Vorentwurf des Bebauungsplans wurden eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 25.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022 sowie eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Entwurfsfortschreibung erfolgte unter Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen.

In seiner Sitzung am 01.02.2024 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung, Umweltbericht und Anlagen gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Seebenisch und wird umgrenzt:

·         im Norden von Grundstücken am Albersdorfer Weg,

·         im Westen von Grundstücken an der Straße Am Alten Bahnhof,

·         im Südosten vom Elster-Saale Radweg.

Der Geltungsbereich umfasst die Freiflächen östlich der Straße "Am Alten Bahnhof" und entspricht der dargestellten Lageübersicht:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Seebenisch - Am Alten Bahnhof" soll das Planungsgebiet für die Zulässigkeit von Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und Anlagen in der Fassung 19.12.2023 kann während des Zeitraumes

vom 18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

im Internet unter www.markranstaedt.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan im PDF-Format abgerufen werden. (Die verlängerte Auslegungsfrist liegt in den Osterferien des Landes Sachsen vom 02.04. bis 05.04.2024 begründet).

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus, Haus II Markt 11, Zimmer 102 während der Dienststunden aus:

  • Montag/Mittwoch/Donnerstag  8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
  • Dienstag                                       8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
  • Freitag                                          8.00 bis 11.30 Uhr.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

  • Bebauungsplan „Seebenisch – Am Alten Bahnhof“ mit Begründung, Umweltbericht und Eingriffs- Ausgleichs-Betrachtung in der Fassung 19.12.2023
  • Artenschutzfachbeitrag, StadtLandGrün, Stand 06.2022
  • Baugrunduntersuchung Erschließung „Am Alten Bahnhof“ in Seebenisch, Ingenieurbüro Prof. Czurda, Dr. Günther & Partner GmbH Leipzig, 30.09.2022
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:
    • Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 09.05.2022
    • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 29.04.2022
    • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 19.04.2022
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2022
    • Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 04.05.2022
    • Stellungnahme des ZV WALL vom 06.05.2022

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutztütern:

Schutzgut Boden und Fläche

  • zum schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie der Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen in der Begründung, im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 09.05.2022
  • Hinweise zu Geologie/ Baugrund und Hydrogeologie in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2022 und dem Baugrundgutachten vom 30.09.2022

Schutzgut Wasser

  • zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes im Umweltbericht und dem Baugrundgutachten vom 30.09.2022
  • zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser in der Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 09.05.2022, der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2022, der Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 04.05.2022, Stellungnahme des ZV WALL vom 06.05.2022 und dem Baugrundgutachten vom 30.09.2022

Schutzgut Klima/ Luft

  • zur regionalklimatischen Einordnung, zur klimatologischen Leistungsfähigkeit und zur Vorbelastung der Luftqualität im Umweltbericht

Schutzgüter Arten / Biotope / biologische Vielfalt

  • zur Regelung zum Umgang mit Brutvögeln, dem Weißstorch, Fledermäusen, Zauneidechsen und Insekten in der Begründung, im Umweltbericht, im Artenschutzfachbeitrag und in den Stellungnahmen des Landratsamtes Nordsachsen vom 09.05.2022 und der Landesdirektion Sachsen vom 29.04.2022

Schutzgut Landschaftsbild

  • Beschreibung und Bewertung im Umweltbericht

Schutzgut Mensch

  • zum Konfliktpotential Lärm, Staub, Gerüche im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen vom 09.05.2022
  • Hinweis zum Radonschutz in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2022

Schutzgüter Kultur- und Sachgüter

  • zur archäologischen Relevanz des Vorhabenareals aufgrund belegbarer archäologischer Kulturdenkmale aus dem Umfeld des Vorhabengebietes, die nach § 2 SächsDschG Gegenstand des Denkmalschutzes sind (eisenzeitlicher Bergbau und Verhüttung, mittelalterlicher Ortskern) in der Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 19.04.2022

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt und die Vertreter der allgemeinen Öffentlichkeit um Beachtung der zum Zeitpunkt der Öffentlichen Auslegung geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen. Sofern das Rathaus allgemein geschlossen sein sollte, wird um eine vorherige telefonische Terminabstimmung gebeten unter 034205-61-232 (Ansprechpartner ist Frau Seespeck).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (p.seespeck@markranstaedt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Markranstädt, Technisches Rathaus, Haus II Markt 11, Frau Seespeck) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die von den Antragstellern im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Seebenisch – Am Alten Bahnhof“ wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Patricia Seespeck

Fachbereich III I Bau und Stadtentwicklung

Stadt Markranstädt

Markt 1 | 04420 Markranstädt

Telefon: 034205 | 61 – 232

Telefax: 034205 | 61 – 234

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Artenschutz
  • Anlage 2 Bodengrundgutachten
  • Anlage 3 umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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