Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Markkleeberg Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans im Internet

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.03.2024 bis 18.04.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfes des Lärmaktionsplans (Stufe 4) im Internet

Gemäß Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind alle fünf Jahre Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt wurden, sind durch die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Im Freistaat Sachsen wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Für die Erarbeitung der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne sind im Freistaat Sachsen die Kommunen zuständig.

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden zwar strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erarbeitet. In Hinblick auf die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne ist die Große Kreisstadt Markkleeberg jedoch lediglich für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen zuständig. Die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes sowie am Flughafen Leipzig/Halle liegt nicht in der Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Markkleeberg. Der Schienenverkehrslärm und der Fluglärm werden daher im Entwurf des Lärmaktionsplans nur informativ hinsichtlich der Ergebnisse der jeweiligen strategischen Lärmkartierung für Markkleeberg betrachtet. Eine Maßnahmenuntersuchung für diese beiden Lärmarten ist jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Lärmaktionsplans.

Für die Große Kreisstadt Markkleeberg besteht daher auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2022 die Pflicht zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans an Hauptverkehrsstraßen. In der Zuständigkeit der Stadt verbleibt somit lediglich die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen. Über die Ergebnisse des Lärmaktionsplans ist bis zum 18.07.2024 dem LfULG Bericht zu erstatten.

Auf Grundlage der strategischen Lärmkartierung von 2022 wurde das Büro HOFFMANN-LEICHTER von der Stadtverwaltung mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Große Kreisstadt Markkleeberg beauftragt.

Beteiligung

Der Entwurf des Lärmaktionsplans vom Februar 2024 wird für den Zeitraum vom 20.03.2024 bis einschließlich 18.04.2024 unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

https://mitdenken.sachsen.de/1039449

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans im Zeitraum vom 20.03.2024 bis einschließlich 18.04.2024 im Rathaus der Großen Kreisstadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag:        8 – 16 Uhr
Dienstag:      8 – 18 Uhr
Mittwoch:      8 – 16 Uhr
Donnerstag:  8 – 18 Uhr
Freitag:        8 – 12 Uhr

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an: spa@markkleeberg.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung aber auch an folgende Adresse übermittelt werden:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Hierbei wird um die Angabe einer Absenderadresse gebeten.

Karsten Schütze / Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtplanungsamt Markkleeberg

Herr Pankalla

Tel.: 0341/3533-250

E-Mail: spa@markkleeberg.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder), die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

  • Verantwortlicher:

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

  • Datenschutzbeauftragter:

Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533-156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

  • Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung Lärmaktionsplans. Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung von Hauptlärmquellen in Ballungsräumen, hier in Form von Lärm, der durch Hauptverkehrsstraßen verursacht wird. Für die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Lärmaktionsplans bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg der Mitwirkung eines Ingenieurbüros (siehe Empfänger). Dieses wirkt unterstützend im Rahmen der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen für die Erfassung und Untersuchung der Lärmquellen.

Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert;

- Archivierung Ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aufstellung des Lärmaktionsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;

- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht.

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 SächsAGImschG, §§ 47a, 47 c Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 bis 6, 47e Abs. 1 BImSchG, §§ 1, 3 Abs. 2 und 4 34. BImSchV, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

  • Empfänger:

HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH, Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig

  • Kategorien von Empfängern:
  • Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
  • Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
  • Dauer der Datenspeicherung:

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Verfahren (Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

  • Rechte des Betroffenen:

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehenden Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 u. Abs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 u. Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

  • Beschwerderecht:

Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf des Lärmaktionsplans

Informationen

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