Bebauungsplan Stadt Markkleeberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Seenallee"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 12.04.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2024 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023 den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 456-51/2024) gefasst:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ vom Oktober 2023 für das Gebiet der Stadt Markkleeberg, welches die Flurstücke 151/6, 151/7, 151/8, 151/12, 151/13, 151/14, 151/15, 151/16 und Teile des Flurstücks 226/23 der Gemarkung Großstädteln umfasst (Abgrenzung des Geltungsbereiches siehe Anlage) mit dazugehöriger Begründung und dem Umweltbericht wird gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ vom Oktober 2023 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Begründung sind einzuholen.

Beteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ vom Oktober 2023 mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird für den Zeitraum vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

https://mitdenken.sachsen.de/1039381

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ im Zeitraum vom 11.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag:        8 – 16 Uhr
Dienstag:      8 – 18 Uhr
Mittwoch:      8 – 16 Uhr
Donnerstag:  8 – 18 Uhr
Freitag:         8 – 12 Uhr

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an: spa@markkleeberg.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung aber auch an folgende Adresse übermittelt werden:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Hierbei wird um die Angabe einer Adresse gebeten, an welche die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unberücksichtigt bleiben können.

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ sind umweltbezogene Informationen verfügbar. Dabei handelt es sich um folgende Unterlagen:

  • Umweltbericht der IB Hauffe GbR – Büro für Landschaftsplanung vom 10.11.2023
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der IB Hauffe GbR – Büro für Landschaftsplanung vom 10.11.2023
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Geräuschimmissionsprognose der Lücking & Härtel GmbH vom 25.10.2023
    • Betrachtete Schutzgüter: Mensch und menschliche Gesundheit
  • Baugrundgutachten der Baugrund Linke GmbH vom 10.11.2023
    • Betrachtete Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser
  • Bericht über die Versickerungsfähigkeit des Bodens der Baugrund Linke GmbH vom 30.03.2022
    • Betrachtete Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 03.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom 10.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Mensch und menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 05.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 30.04.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Boden und Fläche, Wasser
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 08.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Wasser
  • Stellungnahme des NABU-Landesverbands Sachsen e. V. vom 04.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 10.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Wasser
  • Stellungnahme des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land vom 04.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Wasser
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 2 vom 07.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 3 vom 08.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 4 vom 09.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 6 vom 27.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 7 vom 03.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 8 vom 08.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 9 vom 08.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel, Landschaft
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 10 vom 09.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 11 vom 15.05.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Wasser, Mensch und menschliche Gesundheit
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 12 vom 12.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
  • Stellungnahme Öffentlichkeit 13 vom 10.06.2021
    • Betrachtete Schutzgüter: Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt, Mensch und menschliche Gesundheit

Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt:

  • Im Plangebiet vorkommende Arten
  • Vorhandener Gehölzbestand
  • Habitateignung der vorhandenen Gehölze
  • Biotopkartierung
  • Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Waldumwandlung

Boden und Fläche:

  • Baugrundverhältnisse
  • Auswirkungen zusätzlicher Flächenversiegelung auf die Bodenfunktionen
  • Versickerungsfähigkeit des Bodens

Wasser:

  • Hochwasserschutz
  • Grundwasserverhältnisse
  • Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser

Klima / Luft / Anpassung an den Klimawandel:

  • Frisch- und Kaltluftentstehung
  • Luftqualität

Landschaft:

  • Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung

Mensch und menschliche Gesundheit:

  • Immissionen (insbesondere Lärm)
  • Schallschutzmaßnahmen
  • Störfallvorsorge
  • Natürliche Radioaktivität

Kulturgüter und sonstige Sachgüter:

  • In der Umgebung vorhandene Baudenkmäler
  • Vorhandene archäologische Kulturdenkmäler
  • Maßnahmen zur Anpassung der künftigen Bebauung an die Belange des Denkmalschutzes

Kontaktperson

Herr Alexander Müller

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

E-Mail: spa@markkleeberg.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder), die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

  • Verantwortlicher:

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

  • Datenschutzbeauftragter:

Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

  • Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ (§ 3 Abs. 1 und 2). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungsmaterial (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient der abschließenden Entscheidungsfindung bei der konkreten Festsetzung im Bebauungsplan, denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg der Mitwirkung eines Ingenieurbüros (siehe Empfänger). Dieses wirkt unterstützend im Rahmen der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 BauGB) durch den Stadtrat.

Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personen-bezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§ 6 Abs. 1 BauGB, § 85 Abs. 2 SächsBO i.V.m. § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)), soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert (§ 6 Abs. 1 BauGB);

- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“ gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;

- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht.

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

  • Empfänger:

Planungsbüro Hanke GmbH, Polenzer Straße 6b, 04827 Machern bei Leipzig

  • Kategorien von Empfängern:
  • Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
  • Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
  • Dauer der Datenspeicherung:

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Seenallee“) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

  • Rechte des Betroffenen:

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

  • Beschwerderecht:

Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

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Informationen

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