Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Markkleeberg Öffentliche Auslegung

Beteiligung zum Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Markkleeberg

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 05.02.2024 bis 08.03.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs des Landschaftsplans der Stadt Markkleeberg im Internet

vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat in seiner Sitzung am 17.01.2024 gemäß §§ 4 und 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung i. V. m. § 3 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg vom 29. November 2023 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr.: 455 – 51/2024) gefasst:

  1. Der Entwurf des Landschaftsplanes der Stadt Markkleeberg in der Fassung vom Dezember 2023 in Form von 16 Plänen mit dazugehörigem Bericht und integrierter Strategischer Umweltprüfung wird gebilligt.
  1. Der Entwurf des Landschaftsplanes der Stadt Markkleeberg vom Dezember 2023 in Form von 16 Plänen mit dazugehörigem Bericht und integrierter Strategischer Umweltprüfung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf und zur Begründung sind einzuholen.

Planungsziel

Der Landschaftsplan gibt Auskunft über den Bestand sowie über Analyse und Bewertung des aktuellen Zustands der Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Gebiet der Stadt Markkleeberg sowie über geplante Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Natur- und Landschaftsflächen. Zudem werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Vorhaben zur Siedlungsentwicklung sowie die im Landschaftsplan dargestellten Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Natur- und Landschaft bewertet (integrierte strategische Umweltprüfung).

Beteiligung

Der Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Markkleeberg im Umfang von 16 Plänen und einem Bericht mit integrierter strategischer Umweltprüfung wird im Zeitraum

vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

unter folgender Internetadresse veröffentlicht:

https://mitdenken.sachsen.de/1038873

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Markkleeberg in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 im Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, im Raum 006 (Erdgeschoss) während folgender Zeiten aus:

Montag                 8.00 – 16:00 Uhr

Dienstag               8.00 – 18:00 Uhr

Mittwoch              8.00 – 16:00 Uhr

Donnerstag          8.00 – 18:00 Uhr

Freitag                   8.00 – 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist ihre Anregungen zur Planung elektronisch an

spa@markkleeberg.de

zu übermitteln. Bei Bedarf können die Anregungen zur Planung aber auch an folgende Adresse übermittelt werden:

Stadtverwaltung Markkleeberg

Stadtplanungsamt

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

Verfahrenshinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie das Bundes- und Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Vorgaben zu Inhalten und Verfahrensschritten von Landschaftsplänen enthalten.

Obwohl für Landschaftspläne als informelle Pläne kein Verfahren zur Aufstellung gemäß Baugesetzbuch existiert, verweist § 11 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darauf, dass die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind. Über die Vorgaben in § 11 Abs. 3 BNatSchG hinaus, sind, soweit geeignet, gemäß § 7 SächsNatSchG die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsplanung als Darstellung in den Flächennutzungsplan oder als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen sind zu begründen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Hierbei wird um die Angabe einer Adresse gebeten, an welche die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Bergmann und Frau Zeidler

Stadtplanungsamt Markkleeberg

Kontakt: spa@markkleeberg.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO

Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen natürlichen Personen (hierzu zählen nicht Vereine, Gesellschaften und Interessenvertretungen, aber deren einzelne Mitglieder), die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt ihre Anregungen mitteilen, Teil eines Datenverarbeitungsvorgangs werden. Diesbezüglich haben wir Ihnen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgende Mitteilungen zu geben:

  • Verantwortlicher:

Große Kreisstadt Markkleeberg, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Karsten Schütze, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg

  • Datenschutzbeauftragter:

Sebastian Schöne, Große Kreisstadt Markkleeberg, Amt für Recht und Ordnung, Raschwitzer Straße 34a, 04416 Markkleeberg, Telefon: 0341/3533156, E-Mail: datenschutzbeauftragter@markkleeberg.de

  • Zwecke sowie Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Vorwort:

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden als Grundlage vorsorgenden Handelns im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet (§ 8 BNatschG). Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können (§ 9 Abs. 1 BNatSchG). Inhalte der Landschaftsplanung sind die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen, die in gemeindlichen Landschaftsplänen erfolgen (§ 8 Abs. 3 SächsNatSchG, §§ 9 Abs. 1 u. 2, 11 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG). Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zwar eigenständig erarbeitet und dargestellt, doch sind sie in der Abwägung von Bauleitplänen nach § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 3 Hs. 1, Abs. 7 Satz 1 BNatSchG), sodass Landschaftspläne letztlich auf Grund ihres funktionalen Zusammenhanges parallel zur Ergänzung oder Änderung von Bauleitplänen – insbesondere von Flächennutzungsplänen - fortgeschrieben werden (§ 7 Satz 1 SächsNatSchG i.V.m. § 11 Abs. 3, Abs. 4 u. 7 Satz 2 BNatSchG). Mithin erfolgt seine Auslegung zusammen mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans, wodurch der Einzelne im Verfahrensschritt der Öffentlichkeit von seinem Inhalt Kenntnis erlangen und eine Stellungnahme abgeben kann, sodass der Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung eröffnet wird (Artt. 2 Abs. 1, 3, 4 Nrn. 1 u. 2 DSGVO).

Zwecke der Datenverarbeitung:

- Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Überarbeitung (Änderung, Ergänzung) des Flächennutzungsplans (§§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 2 und 8 BauGB) einschließlich des Landschaftsplans (§ 8 Abs. 3 SächsNatschG i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4, Abs. 7 BNatSchG). Die personenbezogenen Daten dienen der Ermittlung und Bewertung von Abwägungs-material (§ 2 Abs. 3 BauGB). Dieses Abwägungsmaterial dient der abschließenden Entscheidungsfindung bei der konkreten Flächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP), denn die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Für die Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens bedient sich die Große Kreisstadt Markkleeberg zweier Erfüllungsgehilfen (siehe Auftrags-verarbeiter). Diese bewerten die eingegangenen Stellungnahmen für die Abwägung (§§ 2 Abs. 3, 1 Abs. 7 u. 8 BauGB) durch den Stadtrat und teilt den betroffenen Personen die Abwägungsergebnisse mit. Hinweis: Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) werden pseudonymisiert (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) und erst dann veröffentlicht.

- gegebenenfalls Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig (§§ 7, 8 Abs. 3 SächsNatSchG i.V.m. §§ 8, 9 Abs. 1 u. 2, 11 Abs. 1 Satz 1, Abs 2 bis 4, Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 6 Abs. 1 BauGB, § 85 Abs. 2 SächsBO i.V.m. § 112 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO, §§ 2 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 4 SächsLKrO)), soweit diese im Genehmigungsverfahren die Verfahrensakten anfordert (§ 6 Abs. 1 BauGB);

- Archivierung ihrer Schreiben bzw. gedruckten E-Mails in der Verfahrensakte zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans gemäß der §§ 5, 24 Archivsatzung der Großen Kreisstadt Markkleeberg (ArchivS) in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG;

- im Falle von Rechtsstreitigkeiten öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Art: Offenlegung der Akten gegenüber dem jeweiligen Gericht.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung beruht daher auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung und Wahrnehmung von öffentlichen Interessen bzw. Ausübung öffentlicher Gewalt (§ 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO i.V.m. §§ 8 Abs. 3, 7 Satz 1 SächsNatSchG i.V.m. §§ 8, 9 Abs. 1, 11 Abs. 1 Hs. 1, Abs. 2, 3 Satz 1, Abs. 4, Abs. 7 BNatSchG i.V.m. §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 BauGB, § 3 Abs. 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 89 Abs. 1 DSGVO i.V.m. §§ 5 Abs. 1 bis 3, 24 ArchivS i.V.m. §§ 13 Abs. 4, 5 Abs. 2 SächsArchivG).

  • Auftragsverarbeiter:

Auftragsverarbeiter im Rahmen der Grünflächenplanung:

bgmr Landschaftsarchitekten gmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Carlo Wolfgang Becker, Dirk Christiansen, Lena Flamm, Katharina Lindschulte, Beatrix Mohren, Martin Stokman Prager Platz 6, 10779 Berlin

Auftragsverarbeiter im Rahmen der Flächennutzungsplanung:

StadtLandGrün – Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, vertreten durch Anke Bäumer und Astrid Friedewald, Händelstraße 8, 06114 Halle

  • Kategorien von Empfängern:
  • Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt des Landkreises Leipzig)
  • Gegebenenfalls Verwaltungsgerichte und ordentliche Gerichte, einschließlich Instanzenzug
  • Dauer der Datenspeicherung:

Mindestens 30 Jahre, soweit die im konkreten Bauleitplanungsverfahren (Verfahren zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans) gehörigen Akten einschließlich der verarbeiteten personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen archivwürdig sind und diese ins Archivgut übernommen werden, damit sie der Erforschung, Vermittlung und Verarbeitung der Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte und der Stadtchronik dienen (§§ 3, 4 Abs. 1, Abs. 5 u. Abs. 6, 5, 24 ArchivS §§ 13 Abs. 1 u. 4, 5 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG).

  • Rechte des Betroffenen:

Sie haben gegenüber der Großen Kreisstadt Markkleeberg das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) besteht erst nach Ende der Aufbewahrungsfrist (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 1 SächsDSDG i.V.m. Art. 23 DSGVO). Sie haben ein Recht auf Einschränkung der bestehen Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), dieses lässt jedoch die Anbietungspflicht nach § 5 ArchivS und § 13 Abs. 1 u. 4, SächsArchivG bis 3 und 5 bis 10 SächsArchivG unberührt (§ 7 Satz 3 i.V.m. Satz 2 SächsDSDG). Das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) besteht wegen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO nicht (vgl. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 DSGVO). Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) im Falle der Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und lit. e DSGVO nicht (vgl. Art. 20 Abs. 1 lit. a DSGVO).

  • Beschwerderecht:

Sie haben das Recht Beschwerde bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstraße 5, 01067 Dresden einzulegen (Art. 77 DSGVO).

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

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