Flächennutzungsplan Stadt Marienberg Aufstellungsbeschluss

Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Wind der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2024 bis 05.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2024 die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Wind der Großen Kreisstadt Marienberg beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet, einschließlich sämtlicher Ortsteile. Dies betrifft die Gemarkungen Ansprung, Einsiedel-Sensenhammer, Grundau, Kühnhaide, Lauta, Lauterbach, Marienberg, Niederlauterstein, Pobershau, Reitzenhain, Rittersberg, Rübenau, Satzung, Sorgau und Zöblitz.

Planungsanlass ist die neue Rechtslage in Bund und Land, mit der das Ziel verfolgt wird, den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben. Dazu sind im Freistaat Sachsen für die Windenergienutzung 2 % der Landesfläche planerisch bereitzustellen (§ 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz WindBG). Der Landesgesetzgeber hat die Regionalen Planungsverbände verpflichtet, das oben benannte Flächenziel von 2 % in einem wirksamen Plan bis zum 31.12.2027 zu erreichen (§ 4a Landesplanungsgesetz).

In Anbetracht der fehlenden nachhaltigen Steuerung des Ausbaus der Windenergienutzung durch die Raumordnung und des geringen Zeitraums zur fachlich korrekten Ausweisung dieser Flächen geht die Stadt Marienberg in Vorleistung und identifiziert Windeignungsflächen. Diese Flächen sollen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung als „Konzentrationszonen zur Entwicklung von Windenergienutzung“ dargestellt werden, können jedoch im späteren Planverfahren in den derzeit in Aufstellung befindlichen Raumordnungsplan Wind als Sachlichen Teilregionalplan des Planungsverbandes Region Chemnitz integriert und gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 WindBG auf den Flächenbeitragswert nach § 3 WindBG angerechnet werden.

Marienberg, den 18.03.2024

André Heinrich                                             

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marienberg

Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Frau Monique Wittig

Tel: 03735/602-158

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.