Bebauungsplan Stadt Marienberg Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 32 "Schillerlinde" der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.02.2022 bis 01.04.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 „Schillerlinde" der Großen Kreisstadt Marienberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung Änderungen ergeben, welche eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich machen und die erneute Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss reduziert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erneut, und zwar um das Flurstück 501/5 Gemarkung Marienberg sowie um eine Teilfläche des Flurstückes 501/8 Gemarkung Marienberg.

Weitere Änderungen sind im Begründungstext entsprechend kenntlich gemacht.

Die Unterlagen des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 32 „Schillerlinde“ in der Fassung vom Januar 2022, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit vom

28.02.2022 bis 01.04.2022

in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,

öffentlich aus und können während der Sprechzeiten

Montag                                           von     9:00 Uhr        bis      13:00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag          von     9:00 Uhr        bis      18:00 Uhr 

Freitag                                            von     9:00 Uhr        bis      12:00 Uhr

eingesehen werden.

Parallel dazu werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/bürgerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Marienberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

André Heinrich                                                                   

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Marienberg

Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Frau Wittig

Tel: 03735/ 602-158

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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