Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.11.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 32 „Schillerlinde“ in der Fassung vom September 2021, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B - Textliche Festsetzungen sowie die Begründung gebilligt und die vollständigen Planunterlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich reduziert und umfasst neu die Flurstücke 501/5; 501/8; 508c und 508f der Gemarkung Marienberg.
Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
22.11.2021 bis 23.12.2021
in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße,
öffentlich aus und können während der Sprechzeiten
Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Parallel dazu werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter https://www.marienberg.de/rathaus/aktuelles/bürgerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Marienberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
André Heinrich
Oberbürgermeister
Monique Wittig
E-Mail: monique.wittig@marienberg.de
Tel: 03735/ 602-158