Bebauungsplan Stadt Marienberg Öffentliche Auslegung

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Goldkindstein“ der Großen Kreisstadt Marienberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.03.2020 bis 30.04.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2020 den Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Am Goldkindstein“ beschlossen. Der geplante Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Baulast der Straße (im Lageplan gelb-weiß-gestreifter Bereich) soll den Stadtwerken Marienberg GmbH übertragen werden. Deshalb soll sie als private Verkehrsfläche festgesetzt und eingezogen werden.

Da die Straße einer überschaubaren Zahl unmittelbarer Anlieger dient und weder Durchgangsverkehr noch Ziel- und Quellverkehr umliegender Bereiche aufnehmen muss, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB

Folgende Verfahrensschritte werden gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt:

  • frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
  • Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
  • Monitoring und Zusammenfassende Erklärung gemäß § 4c und § 10a BauGB.

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 27.03.2020 bis 30.04.2020 in der Stadtverwaltung Marienberg, Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt, Markt 1, 09496 Marienberg während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) über Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird gesondert durchgeführt und die Auslegung entsprechend bekanntgemacht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de

sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Marienberg, den 10.03.2020

Heinrich

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtentwicklungs- und Ordnungsamt

Frau Wittig

Tel: 03735-602158, monique.wittig@marienberg.de

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