Bekanntmachung
zu Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg
2. Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Nr. 36 „An der Stadtmühle“
der Großen Kreisstadt Marienberg
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „An der Stadtmühle“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend wurden bzw. werden folgende Verfahrensschritte nicht durchgeführt:
- Beschluss des Stadtrates zur öffentlichen Auslegung
- Umweltprüfung und -bericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB
- Monitoring gemäß § 4c BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lagen der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 20.08.-21.09.2018 bereits öffentlich aus. Aus verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt nun eine 2. öffentliche Auslegung in der Zeit vom
vom 15.10.2018 bis einschließlich 16.11.2018
in der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Bürgerbüro Eingang Amtsstraße, öffentlich aus. Sie können während der Dienstzeiten
Montag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Große Kreisstadt Marienberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Marienberg unter www.marienberg.de
sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen
zugänglich gemacht.
Marienberg, den 27.09.2018
Heinrich
Oberbürgermeister