Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wohnprojekt „Am Rodeland“
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) Wohnprojekt „Am Rodeland“ in der Stadt Lommatzsch Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohnprojekt „Am Rodeland“ in der Fassung vom 31.08.2022 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt um die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtgröße von ca. 4.100 m² den Bereich unmittelbar hinter der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Straße am Rodeland. Westlich und nördlich wird der Bereich durch die Kleingartenanlage „Bergfrieden“ des Kleingartenverein Lommatzsch e.V. begrenzt. Die Fläche wird aktuell als Weidefläche genutzt. Der Geltungsbereich erstreckt sich über Teile des Flurstücks 473 der Gemarkung Lommatzsch. Die Erschließung erfolgt über die öffentlich gewidmete Fläche des Straßenstichs „Am Rodeland“ (Flurstück 504/r, Gemarkung Lommatzsch)
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes (Stand: 31.08.2022) gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) mit den Nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen (Teil C), der Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil D) sowie die Begründung und folgende Anlagen: Umweltbericht (31.08.2022) Baugrunderkundung und Gründungsempfehlung (08.03.2022) Planunterlagen Hochbau (05/2022)
Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohnprojekt „Am Rodeland“ in der Fassung vom 31.08.2022 mit dem dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung inkl. Anlagen in der Zeit vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 im Internet auf der Homepage der Stadt Lommatzsch sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht: http://www.lommatzsch.de https://buergerbeteiligung.sachsen.de
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes im Zeitraum der Offenlegung in der Stadtverwaltung Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten aus. Zur Einsichtnahme wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 035 241 / 540-40 gebeten. Ansprechpartner für die Planung ist Frau Siebenlist. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, die Unterlagen zu versenden.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift unter Stadt Lommatzsch, Am Markt 1, 01623 Lommatzsch bzw. info@lommatzsch.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.
Lommatzsch, 14.10.2022
Dr. Anita Maaß Bürgermeisterin
Frau Siebenlist
Tel.: 035241 540 40
https://lommatzsch.de/datenschutz.html